NoVA bei Kurzzulassungen (NoVA-Berechnung/Fahrzeughandel/Dokumentation/MOTIONDATA DMS/DE)

Allgemein

Um eine korrekte NoVA-Abführung bei Kurzzulassungen zu gewährleisten, wurde der Ablauf dem der Vorführfahrzeuge angenähert.

ACHTUNG:

Das neue Konzept ist ausschließlich nur für neue Kurzzulassungen gültig, bereits angemeldete Kurzzulassungen werden davon nicht berücksichtigt.

Einstellungen und Ablauf im MOTIONDATA

FZG-Manager - Anmeldung

Bei Betätigung des „An-/Abmelden"-Buttons erscheint ein Kontextmenü, in dem man „Kurzzulassung" auswählen kann.

Das "Schätzpreis netto" Feld muss befüllt werden, weil es der NoVA-Rechner beim Aufruf als Bruttopreis einliest.

Grundsätzlich wird der Schätzpreis mittels folgender Formel vorbefüllt:
Schätzpreis = EK-Preis + x%
Wobei x% in den Modul-Einstellungen (Fahrzeughandel) einstellbar ist:

NoVA-Fälligkeit

Bei Kurzzulassungen entsteht die NoVA-Pflicht bei Beendigung des begünstigten Verwendungszwecks (z.B. Verkauf an einen Kunden), spätestens jedoch mit dem Tag, an dem das Kraftfahrzeug länger als drei Monate zugelassen wurde.

Ab wann die Kurzulassung NoVA-pflichtig ist, kann man aus dem Feld "NoVA fällig ab" herauslesen.

Die Initialbefüllung erfolgt mit Anmeldedatum + Erhöhung um die "Frist für Nova-Fälligkeit in Monaten", die in der Fahrzeughandelsmoduloptionen zu definieren ist.

Fahrzeughandel

Beim Laden eines Fahrzeugs in den Auftrag wird auf eine bestehende Kurzzulassung und das Anmeldedatum überprüft:

  • Findet der Verkauf des angemeldeten Fahrzeugs nach dem Ablauf der Frist statt, darf keine NoVA mehr mit dem Auftrag abgeführt werden, da diese bereits mit der Kurzzulassung abgeführt wurde. In dem Fall wird im Auftrag im Karteireiter „Fahrzeughandel" beim Geschäftsfall automatisch die „Art" → „4 – Kurzzulassung (Nova bereits abgeführt)" ausgewählt.




    Bei dieser Option werden dann auch automatisch die entsprechenden NoVA-Felder deaktiviert und der Text-Code auf „KZL" gesetzt.




    Dadurch wird dann auf der Rechnung die folgende Text-Info angedruckt: „Die Normverbrauchsabgabe wurde bereits ordnungsgemäß abgeführt."


  • Wird das angemeldete Fahrzeug innerhalb der Fahrzeuganmeldung und NoVa-Frist verkauft, wird in dem Fall die Art auf „0 – Standard" gesetzt und die NoVA wird somit mit dem Auftrag abgeführt (Die Nova aus der KZL wird automatisch storniert).

Erlöskonto

In der „FiBu Steuerung Fahrzeughandel" gibt es eine Einstellung „Status", über die Kurzzulassungen definiert werden können:


Optional besteht natürlich auch die Möglichkeit, diese über eine eigene Fahrzeugart (z.B. „KZL") zu verwalten.

FIBU-Konten

Die Einstellungen der FiBu-Konten für Kurzzulassungen sind gleich wie für alle anderen Geschäftsfälle zu handhaben.
Es gibt lediglich eine Einstellung in den „Moduloptionen" → „Kommunikation", um ein Sollkonto für die NoVA-Verbuchung bei Kurzzulassungen zu hinterlegen:

NoVA-Liste

Die NoVA-Liste wurde um die Kurzzulassungen erweitert.
Wird das angemeldete Fahrzeug innerhalb der Fahrzeuganmeldung und NoVa-Frist verkauft (NoVA-Abführung über Auftrag), so würde das wie folgt auf der NoVA-Liste aussehen:

Hinweis:

Das Kurzzulassungs-Storno wird in diesem Fall automatisch beim Fakturieren erzeugt.
Würde das Fahrzeug in einem anderen Monat verkauft und somit die NoVA mit der Kurzzulassung abgeführt werden, würde man natürlich nur den "Kurzzulassungs-Eintrag" in der NoVA-Liste sehen.

NoVA-KurzzulassungsVergleichsliste

In der NoVA-Kurzzulassungsvergleichsliste scheinen alle Fahrzeuge auf, die mit der „Art" „4 – NoVA bereits abgeführt" verkauft wurden, sprich, alle Fahrzeuge deren NoVA bereits mit der Kurzzulassungsanmeldung abgeführt wurden.
Diese Liste dient hauptsächlich dem Vergleich zwischen Schätzpreis und dem tatsächlichen Verkaufspreis.

FZG Manager - Abmeldung/Storno

Bei aktiven Kurzzulassungen erscheint unter „An-/Abmelden"- Button die Möglichkeit eine Kurzulassung abzumelden oder sie zu stornieren. 

Grundsätzlich verhält sich eine Abmeldung ähnlich wie eine Storno-Funktionalität:

  • Der Fahrzeugstatus wird wieder auf "L" (Lagernd) gesetzt

  • Keine Berücksichtigung auf der NoVA-Liste

  • Keine Berücksichtigung im Auftragswesen

  • Ertragsrechnungspositionen aus der NoVA-Aktivierung werden wieder mit einer gleichartigen E/A-Storno-Position versehen

In folgenden Punkten reagiert die Abmeldung anders:

  • Das Fahrzeug bleibt in der KURZWG (bzw. welche Abteilung auch immer verwendet wurde), d.h. es erfolgt keine interne Fahrzeugbewegung.

  • Das Fahrzeug erhält ein Abmeldedatum bzw. bleibt das letzte Anmeldedatum am Fahrzeugstamm erhalten.

NoVA-Positionen aus Kurzzulassungen in der Fahrzeug-Ertragsrechnung

NoVA-Aufwände aus Kurz-/Tageszulassungen im Zuge der Fzg-Anmeldung werden wie folgt gehandhabt, damit diese Aufwände (auch bei eventueller nachfolgender Stornierung) in der Fzg-Ertragsrechnung und auch Vorkalkulation sichtbar werden.

Einstellungen

Der Ertrags- und Aufwandscode (=E/A-Code) „NOVAKZ" wird automatisch angelegt. Dieser Code hat keine Auswirkung auf die Buchhaltung.

Kurzzulassung via Fahrzeugmanager

Der abgeführte NoVA-Betrag wird nach Speicherung des Anmeldungssatzes mit dem definierten Ertragsrechnungscode als Aufwand am Fzg. sichtbar, auch schon in der Vorkalkulation.

Die Aktivierung der NoVA als Ertragsrechnungsposition für KZL erfolgt als Sollwert-Position, solange das Tagesdatum nicht das "Gültig bis" Datum überschreitet. Vor dem Ablauf der Frist wird also die Ertragsposition in der Vorkalkulation orange markiert und somit als Sollwert-Position angezeigt.

Im Zuge des Kalkulationslaufs bzw. auch beim Öffnen einer Ertragsrechnung werden alle NoVA-Aktivierungs-E/A-Positionen, bei denen das Tagesdatum das "Gültig bis"-Datum überschreitet, automatisch in Istwert-Positionen umgewandelt, indem der Sollwert-Betrag in die Istwert-Spalte übertragen wird.

Storno der Kurzzulassung via Fahrzeugmanager

Storno einer Kurz-/Tageszulassung in der Fzg-Anmeldung:
Der stornierte NoVA-Betrag wird nach der Stornierung mit dem definierten Ertragsrechnungscode als negativer Aufwand am Fzg. sichtbar, auch schon in der Vorkalkulation.

Auftragswesen

Verkauf des Fahrzeugs im selben Monat

Verkauf des Fahrzeugs innerhalb der Fahrzeuganmeldung und NoVa-Frist:
Der NoVa-Soll-Betrag wird storniert und in der Ertragsrechnung als negativer Aufwand sichtbar.

Verkauf des Fahrzeugs in einem Nachfolgemonat

Verkauf des Fahrzeugs nach dem Ablauf der Frist:
Die abgeführte NoVA wird nur mehr als sonstiger Aufwand und nicht mehr als Position in der Ertragsrechnung angezeigt. (→ NoVA wird nicht auf der Vorkalkulation angezeigt)

Kalkulationslauf

Der Kalkulationslauf prüft erfasste NoVA Beträge aus Fzg-Anmeldungen und erstellt fehlende Ertragsrechnungssätze mit dem eingestellten Ertragsrechnungscode.
Auch beim Öffnen einer bestehenden Ertragsrechnung/Vorkalkulation wird im KZL-Fall ggf. eine E/A-NoVA-Position automatisch generiert.