• Released
  • Cloud Solutions (AGB/Organisatorisches/DE)

    (Fassung 1.10.2019)

    Allgemeines

    MOTIONDATA VECTOR Software GesmbH (im folgenden MOTIONDATA genannt) stellt dem Kunden die von ihr entwickelte und betriebene Software gemäß Cloud Solutions-Nutzungsvertrag sowie den gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der nachfolgend spezifizierten Cloud-Applikation zur Verfügung. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abweichend geregelt, kommen ergänzend die ALLGEMEINEN BESTIMMUNGEN gemäß Punkt III. der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MOTIONDATA SOFTWARE GMBH in der geltenden Fassung zur Anwendung, deren Kenntnis und Anwendbarkeit der Kunde ausdrücklich bestätigt.

    Allfällige abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keinerlei rechtliche Wirkung und gelten ausdrücklich als abbedungen und nicht vereinbart.

    Der Vertragsabschluss zwischen MOTIONDATA und dem Kunden kommt mit der Gegenzeichnung des vom Kunden unterfertigten Cloud Solutions-Nutzungsvertrages (im Folgenden kurz „Nutzungsvertrag“) durch MOTIONDATA und/oder mit Übermittlung von Zugangskennung(en) (Benutzername + Passwort oder PIN-Code) an den Kunden und Freischaltung des Zugangs zur Cloud-Applikation zustande.

    Datenschutz

    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine von ihm jeweils bekanntgegebenen personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung des von ihm erteilten Auftrages erforderlich sind, von MOTIONDATA verarbeitet und verwendet und zu diesem Zweck auch an sonstige von MOTIONDATA zur Auftragserfüllung beigezogene natürliche oder juristische Personen übermittelt werden dürfen. Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeitet und verwendet und an Dritte übermittelt werden dürfen, wenn diese anderen Zwecke mit dem Zweck, zu dem seine personenbezogenen Daten erhoben wurden, vereinbar sind.

    Die Verarbeitung und Verwendung der vom Kunden jeweils bekanntgegebenen personenbezogenen Daten beruht insbesondere auf Art. 6 DSGVO (Einwilligung, Vertragserfüllung, Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, berechtigte Interessen).

    Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht erforderlich sind. Die personenbezogenen Daten werden jedoch jedenfalls solange gespeichert, als dazu gesetzliche Verpflichtungen bestehen, beispielsweise aufgrund von Aufbewahrungspflichten oder solange Fristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

    Der Kunde hat das Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde.

    Im Rahmen der Nutzung der Cloud-Applikation werden von MOTIONDATA auch personenbezogene Daten von Vertragspartnern des Kunden („Betroffenen“) gespeichert, dies aber ausschließlich unter der unmittelbaren Kontrolle des Kunden. MOTIONDATA stellt lediglich die Cloud-Applikation zur Verfügung, nimmt aber keinen Einfluss auf die sonstige Verwendung der Daten durch den Kunden. MOTIONDATA übermittelt Dritten weder Daten noch Verarbeitungsergebnisse von Daten, es sei denn, MOTIONDATA liegt die ausdrückliche Zustimmung des Kunden hierzu vor.

    Der Kunde erklärt, seine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG) und des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG) i. d. g. Fassung zu kennen und einzuhalten und hat MOTIONDATA bezüglich deren Einhaltung schad- und klaglos zu halten.

    MOTIONDATA wird mit dem Kunden einen gesonderten schriftlichen Vertrag zur Auftragsbearbeitung gemäß § 28 DSGVO abschließen, mit welchem die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen MOTIONDATA als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO und dem Kunden als Verantwortlichem im Sinne der DSGVO geregelt werden.

    Datensicherung

    MOTIONDATA sorgt für eine umfassende Datensicherung mittels eines 3-stufigen Systems (Tages-, Wochen- und Monatssicherung), wobei die gesicherten Daten spätestens nach Ablauf eines Monats endgültig gelöscht werden. Der Rückgriff auf den Sicherungsbestand wird auf Basis dieses 3-stufigen Systems ermöglicht.

    Ein Abruf dieses Sicherungsbestandes durch den Kunden ist jederzeit nach Maßgabe der Kapazitäten MOTIONDATAS möglich, wobei der dabei entstehende Aufwand dem Kunden zu den jeweils aktuellen MOTIONDATA Sätzen verrechnet wird; die gesicherten Daten werden dem Kunden in einem gängigen Format auf einem festen Datenträger zur Verfügung gestellt.

    Bei der Vertragsbeendigung wird der letzte gesicherte Datenstand zur Abholung durch den Kunden bereitgehalten oder diesem auf Wunsch per Post übermittelt. Der hierfür anfallende Aufwand wird dem Kunden im Rahmen der Abschlussrechnung zu den jeweils aktuellen MOTIONDATA Sätzen verrechnet. Wünscht der Kunde die Zurverfügungstellung der Daten nicht, so hat er dies MOTIONDATA spätestens drei Wochen vor Vertragsbeendigung schriftlich mitzuteilen.

    Nutzungsberechtigungen

    MOTIONDATA stellt dem Kunden eine oder mehrere Zugangskennungen zur Verfügung. Durch Eingabe der Zugangskennung(en) weist ein Nutzer sich gegenüber MOTIONDATA als berechtigt aus, im Auftrag und Namen des Kunden die Cloud-Applikation zu benutzen und im Rahmen dieser Nutzung Daten aus der Benutzeroberfläche abzurufen oder Daten auf der Benutzeroberfläche abzuspeichern.

    Der Kunde anerkennt und bestätigt, dass er mit der Weitergabe der Zugangskennung(en) an bestimmte Personen seine Nutzungsberechtigung der Cloud-Applikation sowie die Verfügungsberechtigung über die dort für den Kunden gespeicherten Daten diesen Personen als Nutzern einräumt. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass die Zugangskennung(en) nur vertrauenswürdigen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Die Gefahr einer allfälligen Verwendung der Zugangskennung(en) durch vom Kunden nicht autorisierte Personen trägt allein der Kunde, welcher MOTIONDATA diesbezüglich schad- und klaglos zu halten hat.

    Die Cloud-Applikation ist ausschließliches geistiges Eigentum von MOTIONDATA. Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was ihm oder Dritten die Nachahmung der Cloud-Applikation, des Aufbaues der Software oder der Darstellungsform einzelner Datenbankinhalte (Layout/Design) ermöglicht. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbefristet weiter.

    Technische Voraussetzungen und Leistungen

    MOTIONDATA schafft die technischen Voraussetzungen, um die Cloud-Applikation betriebsbereit zur Verfügung zu stellen. MOTIONDATA übernimmt keine Verantwortung für den Dateninhalt und die Korrektheit der Daten.

    Der Funktionsumfang und die aktuellen Systemvoraussetzungen der Cloud-Applikation ergeben sich aus dem Vertragsangebot von MOTIONDATA, der Bestellung des Kunden sowie den von MOTIONDATA jeweils publizierten aktuellen Funktionsbeschreibungen.

    Kein Bestandteil der Leistungen von MOTIONDATA ist die Kommunikationsleitung bzw. Internetverbindung zwischen dem Internetzugang des Nutzers und den Servern von MOTIONDATA; MOTIONDATA stellt ausschließlich die Nutzung der Cloud-Applikation auf den von MOTIONDATA betriebenen Servern zur Verfügung, das Aufspielen und der Abruf der Daten erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Eine weitergehende Haftung von MOTIONDATA ist ausgeschlossen.

    Die Cloud-Applikation wird dem Kunden grundsätzlich permanent (täglich rund um die Uhr) zur Verfügung gestellt, wobei der Kunde zur Kenntnis nimmt und akzeptiert, dass aus Gründen Höherer Gewalt oder technischen Gründen Unterbrechungen möglich sind; dies insbesondere im Zuge von planmäßigen Wartungsarbeiten, oder der Einspielung von Updates, aber auch in Folge von Funktionsstörungen oder Betriebsausfällen. MOTIONDATA sichert zu, derartige Unterbrechungen nach Bekanntwerden im Rahmen ihrer Möglichkeiten ehestmöglich zu beheben.

    Entgelt und Preisanpassung

    MOTIONDATA berechnet dem Kunden nach durchgeführter Freischaltung, Einrichtung der Kundenparameter und durchgeführter Schulung eine einmalige Freischaltgebühr, sowie die Kosten für die aufgewandten Dienstleistungen im Rahmen der Projektumsetzung.

    Das Entgelt für die monatliche Nutzungsgebühr von MOTIONDATA ist grundsätzlich im jeweiligen Nutzungsvertrag festgelegt. Dieses Entgelt kann von MOTIONDATA frühestens ein Jahr nach Abschluss des Nutzungsvertrages nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einseitig angepasst werden.

    Die Preisanpassung erfolgt auf Basis des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010). Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses  verlautbarte Indexzahl. Schwankungen bis einschließlich 2% nach oben oder unten bleiben unberücksichtigt. Bei Überschreitungen wird jedoch die gesamte Veränderung der Anpassung zugrunde gelegt. Die Indexzahl des Monats der Anpassung bildet jeweils die neue Ausgangsbasis für weitere Anpassungen. Über die Vornahme von Preisanpassungen wird der Kunde in der jeweiligen Rechnung informiert.

    Ungeachtet der Möglichkeit einer Preisanpassung steht es MOTIONDATA auch frei, den laufenden Nutzungsvertrag gemäß Punkt 9. zu kündigen und dem Kunden den Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages zu anderen Konditionen anzubieten (Änderungskündigung).

    Zahlungsbedingungen

    Das vom Kunden für die Nutzung der Cloud-Applikation gemäß Punkt 7. zu leistende Entgelt ist für jede Abrechnungsperiode im Vorhinein zu bezahlen (Fälligkeit). Sofern im Nutzungsvertrag keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung für jedes Kalenderjahr im Vorhinein, wobei MOTIONDATA allenfalls auch eine aliquote Verrechnung nach Kalendermonaten vornehmen kann.

    Die diesbezüglichen Rechnungen werden dem Kunden zum Kalenderjahresbeginn nach Wahl MOTIONDATAS allenfalls elektronisch, sonst per Post übermittelt und sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Sofern der Kunde MOTIONDATA einer Abbuchungsermächtigung erteilt hat, wird MOTIONDATA die Abbuchung erst nach Übermittlung der jeweiligen Rechnung an den Kunden und Ablauf einer dreitägigen Prüffrist veranlassen.

    Sonstige Leistungen von MOTIONDATA werden dem Kunden nach Maßgabe ihres Anfallens zu den vorgenannten Zahlungskonditionen in Rechnung gestellt.

    Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

    Bei Zahlungsverzug hat der Kunde an MOTIONDATA Verzugszinsen gem. § 456 UGB zu bezahlen. Außerdem ist der Kunde im Verzugsfall verpflichtet, MOTIONDATA Mahnspesen zu den jeweils aktuellen, MOTIONDATA Sätzen und alle anfallenden notwendigen und zweckmäßigen Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen. 

    Vertragsdauer, Kündigung und sofortige Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund

    Sofern im Einzelfall im Nutzungsvertrag nicht anders festgelegt, wird der Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei eine Kündigung durch den Kunden erst nach Ablauf von zwei Jahren ab Zustandekommen des Vertrages möglich ist (Kündigungsverzicht).

    Im Übrigen kann der Nutzungsvertrag von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils mit Wirksamkeit zum Kalenderjahresende schriftlich gekündigt werden.

    MOTIONDATA ist weiters berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen; solche wichtigen Gründe sind insbesondere

    • Verstoß des Kunden gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen und Nichtwiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes binnen der von MOTIONDATA gesetzten Frist;

    • Zahlungsverzug des Kunden trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zur Begleichung offener Zahlungsverpflichtungen

    • Einstellung der Cloud-Applikation durch MOTIONDATA aufgrund zwingender technischer, gesetzlicher oder rechtlicher Erfordernisse;

    • soweit gesetzlich zulässig, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden oder die Ablehnung der Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens.

    Im Falle der sofortigen Vertragsbeendigung aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Kunden behält MOTIONDATA den Anspruch auf Zahlung des laufenden Entgelts bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin.

    Sperre

    MOTIONDATA ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Cloud-Applikation zu sperren, wenn

    • der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zur Begleichung der offenen Forderungen von MOTIONDATA nicht nachkommt oder

    • eine Sperre aus Gründen der Datensicherheit erforderlich ist.

    Im Falle einer Sperre aufgrund eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden aufrecht, insbesondere bleibt der Kunde verpflichtet, das weiterhin anfallende vertragliche Entgelt zu bezahlen.

    Die Sperre wird aufgehoben, wenn die Gründe für die Sperre weggefallen sind und der Kunde im Falle einer Sperre aufgrund Zahlungsverzuges alle rückständigen Beträge zuzüglich allfälliger Mahnspesen und Verzugszinsen an MOTIONDATA bezahlt hat.

    Gewährleistung und Haftung

    Jegliche Haftung von MOTIONDATA, aus welchem Rechtsgrunde immer, ist mit dem Betrag von Euro 10.000,- begrenzt.

    MOTIONDATA haftet keinesfalls für entgangenen Gewinn, für Schäden aus Ansprüchen Dritter und für sonstige wie immer geartete unmittelbare oder unmittelbare und Folgeschäden sowie für Schäden aus Datenverlusten.

    Der Kunde hat zu beweisen, dass ein Schaden auf ein Verschulden von MOTIONDATA oder von deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

    Mangels schriftlichem Anerkenntnis durch MOTIONDATA müssen Schadenersatzansprüche vom Kunden bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers gerichtlich geltend gemacht werden.

    Der Kunde bestätigt, im Rahmen des Angebots- und Kaufprozesses die Funktionalität der Cloud-Applikation geprüft zu haben und den Nutzungsvertrag in Folge dieser Prüfung abgeschlossen zu haben. Sollten dem Kunden Funktionsstörungen der Cloud-Applikation zur Kenntnis gelangen, hat er diese umgehend an MOTIONDATA zu melden. MOTIONDATA wird die Funktionsstörung nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten ehestmöglich beheben (Verbesserung) und dem Kunden die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionalität melden. Sonstige Gewährleistungsansprüche stehen dem Kunden nicht zu, insbesondere findet keine Minderung des vereinbarten Entgelts infolge zeitweiliger Funktionsstörungen statt.

    In jedem Fall hat der Kunde MOTIONDATA bei der Suche nach den Ursachen einer Funktionsstörung angemessen unentgeltlich zu unterstützen.

    Rechtsnachfolge

    Die Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und MOTIONDATA gehen wechselseitig auf deren Rechtsnachfolger über und sind erforderlichenfalls förmlich auf diese zu überbinden.

    Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und MOTIONDATA und alle damit zusammenhängenden Fragen findet ausschließlich Österreichisches Recht Anwendung; die Anwendbarkeit des ”Einheitlichen UN-Kaufrechts” (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

    Erfüllungsort für den Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und MOTIONDATA und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und MOTIONDATA ist Graz.

    MOTIONDATA ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an einem anderen für diesen zuständigen Gerichtsstand gerichtlich zu belangen.