Beratung (AGB/Organisatorisches/DE)

(Fassung 1.10.2019)

Allgemeines

MOTIONDATA VECTOR Software GesmbH (im folgenden MOTIONDATA genannt) erbringt nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Leistungen in Form von Beratung, Hotline-Service, Installationsarbeiten sowie Erstellung von kundenspezifischen Anpassungen (Anpassungsprogrammierung im Source Code) zuvor lizenzierter Software, Gutachten, Konzepten, Leistungsbeschreibungen und Vorstudien.

Besonderheiten bei der kundenspezifischen Anpassung zuvor lizenzierter Software

2.1. MOTIONDATA ist berechtigt, vom Kunden alle für die Erstellung der kundenspezifischen Anpassungen benötigten Unterlagen, Informationen und Daten zu verlangen. Hierzu gehören, soweit dies nicht schon vor Angebot bzw. Auftrag erfolgt ist, ein vollständiges Pflichtenheft (mit Anforderungskatalog, Leistungsbeschreibungen), ferner Testdaten, insbesondere für Abnahmetests, in maschinenlesbarer Form. Der Umfang der vorstehenden Informationen ist regelmäßig im Angebot/ Auftrag festzulegen. Soweit im Angebot oder bei Auftragserteilung nichts besonderes vereinbart wird, müssen die benötigten Unterlagen, Informationen und Daten vor Beginn der Arbeiten in verbindlicher Fassung vorliegen.

 2.2. Wird MOTIONDATA auch mit der Erstellung des Pflichtenheftes (oder Teilen hiervon) beauftragt, so wird es mit der Freigabe durch den Kunden verbindlich. Der Kunde gibt das Pflichtenheft oder die von MOTIONDATA erstellten Teile unverzüglich nach Vorlage durch MOTIONDATA frei oder lehnt die Freigabe unter Angabe von Gründen ab. Änderungen des zunächst vorgelegten Pflichtenheftes werden durch MOTIONDATA nach erneuter Beauftragung durch den Kunden in Form von Dienstleistungen erbracht. Soweit der Kunde binnen 10 Werktagen nach Vorlage des Pflichtenheftes durch MOTIONDATA keine Erklärung abgibt, wird das vorgelegte Pflichtenheft verbindlich.

2.3. Soweit zwischen den Parteien nichts anders vereinbart ist, hat der Kunde alle MOTIONDATA übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich zusätzlich zu verwahren, sodass sie bei Beschädigung oder Verlust von Datenträgermaterial rekonstruiert werden können. Jeder Vertragspartner benennt dem anderen einen Projektleiter oder Teil-Projektleiter, die mit der Erstellung der kundenspezifischen Anpassungen zusammenhängende Informationen und Entscheidungen zu erteilen bzw. herbeizuführen haben.

2.4. Fristen für die Lieferung der kundenspezifischen Anpassungen und für die sonstigen von MOTIONDATA zu erbringenden Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Angebot/Auftrag und sind als Projektfertigstellungstermin zu bezeichnen. Die Fristen verlängern sich entsprechend, wenn im Falle der Erstellung des Pflichtenheftes durch MOTIONDATA dessen Freigabe vom Kunden erst nach dem vorgesehenen Termin erfolgt oder wenn sonstige zur Erstellung der kundenspezifischen Anpassungen erforderliche Unterlagen aus von MOTIONDATA nicht zu vertretenden Gründen nicht zum vorgesehenen Termin vorliegen,. Dasselbe gilt, wenn MOTIONDATA durch eine nachträgliche Änderung des Pflichtenheftes oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Umstände in der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages behindert wird. Als von MOTIONDATA nicht zu vertretende Umstände gelten insbesondere Verzögerungen oder Mängel der Leistungen oder der bereit zu stellenden Systemumgebung, die im Rahmen der Zusammenarbeit vom Kunden zu erbringen sind; ferner Höhere Gewalt, wie z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse, Streik, Aussperrung etc.

2.5. Bei Abnahme der kundenspezifischen Anpassungen sind folgende drei Fehlerkategorien zu unterscheiden:

Fehlerkategorie 1: schwere Fehler z.B.

  • Fehler, die dazu führen, dass die Software nicht genutzt werden kann.

  • Fehler in zentralen Funktionen, die zum Abbruch der gesamten Anwendung führen

Fehlerkategorie 2: mittlere Fehler, z.B.

  • Fehler in der Anwendung, die nicht zu den in der Fehlerkategorie 1 aufgeführten Fehlern gehören und gleichwohl so erheblich sind, dass eine Abnahme des Werkes und Fehlerkorrektur im Rahmen der Gewährleistung nicht zumutbar ist und wobei der Mangel nicht mit organisatorischen Mitteln umgangen werden kann.

Fehlerkategorie 3: leichte Fehler, z.B.

  • Fehler, die keine bedeutsame Auswirkung auf Funktionalität und Nutzbarkeit haben. Die Nutzung der kundenspezifischen Anpassungen ist hierdurch nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt.

Fehler der Fehlerkategorien 1 und 2 berechtigen nach wiederholtem Scheitern der Fehlerbehebung (mindestens 2 Versuche) innerhalb angemessener Frist zur Verweigerung der Abnahme. Die Fehlerkorrektur von Fehlern der Fehlerkategorie 3 erfolgt im Rahmen der Nachbesserung. Bei fehlender Erklärung des Kunden innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Freigabe durch MOTIONDATA oder bei Inbetriebnahme durch den Kunden gilt die Abnahme als durch diesen erklärt. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme.

Preise, Spesen und Zahlungsbedingungen

 3.1. Art und Höhe der Preise und Spesen

Die Preise und Spesen für die Leistungen von MOTIONDATA sind grundsätzlich im jeweiligen Angebot/Auftrag spezifiziert und richten sich nach Zeit und Aufwand.

Soweit im Angebot/Auftrag nicht spezifiziert, gelangen für die Leistungen von MOTIONDATA die in dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeschlossenen, einen integrierenden Bestandteil bildenden Beiblatt angeführten Preise und Spesen zur Verrechnung.

Die im Beiblatt angeführten Preise und Spesen unterliegen Anpassungen nach Maßgabe geänderter Kostenstrukturen, Gebühren und Steuern etc., welche dem Kunden von MOTIONDATA jeweils im Vorhinein bekanntgegeben werden.

3.2. Zahlungsbedingungen

MOTIONDATA wird dem Kunden jeweils nach Ablauf eines Monats eine Rechnung über die in diesem Monat vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen stellen. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Gewerbliche Schutzrechte, Pflege

MOTIONDATA räumt dem Kunden an den Arbeitsergebnissen ein zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht gemäß den Bestimmungen des Lizenzvertrages über das Lizenzmaterial ein. Im übrigen verbleiben sämtliche Rechte bei MOTIONDATA. Soweit im Angebot/Auftrag festgehalten, erbringt MOTIONDATA Pflegeleistungen in Bezug auf kundenspezifische Anpassungen gemäß den Pflegebedingungen des Lizenz- und Pflegevertrages und gegen Entgelt gemäß Angebot/Auftrag.

Vertraulichkeit, Datenschutz

Die Parteien vereinbaren strikte Vertraulichkeit aller gegenseitig offen gelegten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Nach Erfüllung des Auftrages ist der jeweilige Empfänger verpflichtet, die Unterlagen mit vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückzugeben.

Die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz sind von den Parteien zu beachten.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine von ihm jeweils bekanntgegebenen personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung des von ihm erteilten Auftrages erforderlich sind, von MOTIONDATA verarbeitet und verwendet und zu diesem Zweck auch an sonstige von MOTIONDATA zur Auftragserfüllung beigezogene natürliche oder juristische Personen übermittelt werden dürfen. Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeitet und verwendet und an Dritte übermittelt werden dürfen, wenn diese anderen Zwecke mit dem Zweck, zu dem seine personenbezogenen Daten erhoben wurden, vereinbar sind.

Die Verarbeitung und Verwendung der vom Kunden jeweils bekanntgegebenen personenbezogenen Daten beruht insbesondere auf Art. 6 DSGVO (Einwilligung, Vertragserfüllung, Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, berechtigte Interessen).

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht erforderlich sind. Die personenbezogenen Daten werden jedoch jedenfalls solange gespeichert, als dazu gesetzliche Verpflichtungen bestehen, beispielsweise aufgrund von Aufbewahrungspflichten oder solange Fristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

Der Kunde hat das Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde.

Haftung

Die Haftung von MOTIONDATA ist unabhängig vom Rechtsgrund mit Euro 10.000,- oder der Höhe der Vergütung exkl. USt für den Auftrag begrenzt, der den Schaden verursacht hat oder Grundlage des Anspruchs ist oder in direkter Beziehung dazu steht. Es gilt der jeweils höhere Betrag.

MOTIONDATA haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Ersatz vergeblicher Aufwendungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie für Schäden aus Datenverlust.

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft, dem arglistigen Verschweigen von Fehlern oder auf einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, sowie nicht für Schäden, die durch MOTIONDATA oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder leicht fahrlässig verursacht wurden und zu Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer natürlichen Person geführt haben.

Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag und alle damit zusammenhängenden Rechtsfragen ist ausschließlich Österreichisches Recht anzuwenden.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag und Gerichtsstand ist Graz. MOTIONDATA ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Firmensitz oder einer etwaigen Geschäftsstelle, für welche ein Auftrag ausgeführt wird, gerichtlich zu belangen.