CDP Cloud (AGB/Organisatorisches/DE)

(Fassung 1.10.2019)

Allgemeines

MOTIONDATA VECTOR Software GesmbH (im folgenden MOTIONDATA genannt) stellt dem Kunden die Dienstleistung CDP Cloud gemäß

  • dem entsprechenden Nutzungsvertrag,

  • diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und

  • den CDP Cloud Nutzungsbedingungen (Service Level Agreement) [abrufbar …]

zur Verfügung. Subsidiär kommen die ALLGEMEINEN BESTIMMUNGEN gemäß Punkt III. der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MOTIONDATA SOFTWARE GMBH in der geltenden Fassung zur Anwendung [abrufbar …].

Allfällige abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keinerlei rechtliche Wirkung und gelten ausdrücklich als abbedungen und nicht vereinbart.

Der Vertragsabschluss zwischen MOTIONDATA und dem Kunden kommt mit der Gegenzeichnung des vom Kunden unterfertigten CDP Cloud Nutzungsvertrages (im Folgenden kurz „Nutzungsvertrag“) durch MOTIONDATA und/oder mit Übermittlung von Zugangskennung(en) (Benutzername + Passwort oder PIN-Code) an den Kunden und Freischaltung des Zugangs zu CDP Cloud zustande.

CDP Cloud – Nutzung von Hardware-Komponenten

Die Dienstleistung „CDP Cloud“ umfasst grundsätzlich nur für die Bereitstellung von Serverressourcen (Hardware), nicht aber die Nutzung konkreter Softwareprodukte. Sofern im folgenden bzw. in den Nutzungsbedingungen für begleitende Serviceleistungen für CDP Cloud (Service Level Agreement) nicht abweichend geregelt, umfasst CDP Cloud keine Nutzung von Software. Konkrete Software-Produkte werden gemäß gesonderter Bestellung des Kunden auf Grundlage eines separaten Vertrages freigeschaltet.

CDP Cloud und CDP

CDP Cloud umfasst keine Lizenzen bzw. Nutzungsrechte für die von MOTIONDATA entwickelte und vertriebene Software CDP. Die Nutzung der Software CDP wird im Rahmen eines gesonderten Vertrages zwischen dem Kunden und MOTIONDATA vereinbart und separat verrechnet.

Sofern der Kunde einen entsprechenden Vertrag über die Nutzung der Software CDP abschließt, muss die für CDP Cloud vereinbarte Anzahl gleichzeitiger CDP Sitzungen mit der vereinbarten Anzahl gleichzeitiger CDP Benutzer übereinstimmen. Bei einer Änderung der vereinbarten Anzahl gleichzeitiger CDP Benutzer erfolgt automatisch eine aliquote Anpassung der Vereinbarung für CDP Sitzungen für CDP Solution.

CDP Cloud und Software von Drittanbietern

Die Nutzung der Software DKS (Debitoren-, Kreditoren-, Sachbuchhaltung) des Anbieters Comarch über  CDP Cloud setzt eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit Comarch voraus, wofür zusätzliche Kosten anfallen.

Der Kunde hat bei der Nutzung der Software DKS oder sonstiger Software von Drittanbietern im Rahmen der CDP Cloud die jeweiligen Lizenzbestimmungen zu beachten. Sollte MOTIONDATA hinkünftig andere Software bzw. Softwarekomponenten verwenden, wird MOTIONDATA den Kunden hierüber und die entsprechenden Nutzungsbedingungen informieren.

Nutzungsbedingungen für begleitende Serviceleistungen für CDP Cloud (Service Level Agreement)

Technische Spezifikationen und der genaue Leistungsumfang sowie begleitende Dienstleistungen bzw. Support sind in den Nutzungsbedingungen für begleitende Serviceleistungen für CDP Cloud (Service Level Agreement) geregelt [abrufbar …]. Hierin sind auch Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden bei der Nutzung von CDP Cloud angeführt, die der Kunde zu beachten hat.

Datenschutz

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine von ihm jeweils bekanntgegebenen personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung des von ihm erteilten Auftrages erforderlich sind, von MOTIONDATA verarbeitet und verwendet und zu diesem Zweck auch an sonstige von MOTIONDATA zur Auftragserfüllung beigezogene natürliche oder juristische Personen übermittelt werden dürfen. Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeitet und verwendet und an Dritte übermittelt werden dürfen, wenn diese anderen Zwecke mit dem Zweck, zu dem seine personenbezogenen Daten erhoben wurden, vereinbar sind.

Die Verarbeitung und Verwendung der vom Kunden jeweils bekanntgegebenen personenbezogenen Daten beruht insbesondere auf Art. 6 DSGVO (Einwilligung, Vertragserfüllung, Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, berechtigte Interessen).

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht erforderlich sind. Die personenbezogenen Daten werden jedoch jedenfalls solange gespeichert, als dazu gesetzliche Verpflichtungen bestehen, beispielsweise aufgrund von Aufbewahrungspflichten oder solange Fristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

Der Kunde hat das Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde.

Im Rahmen der Nutzung von CDP Cloud werden von MOTIONDATA auch personenbezogene Daten von Vertragspartnern des Kunden („Betroffenen“) gespeichert, dies aber ausschließlich unter der unmittelbaren Kontrolle des Kunden. MOTIONDATA stellt dem Kunden lediglich die Hardware und gegebenenfalls die Software zur Verfügung, nimmt aber keinen Einfluss auf die Verarbeitung und sonstige Verwendung der Daten durch den Kunden. MOTIONDATA übermittelt Dritten weder Daten noch Verarbeitungsergebnisse von Daten, es sei denn, MOTIONDATA liegt eine entsprechende Anweisung des Kunden hierzu vor.

Der Kunde erklärt, seine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG) und des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG) i. d. g. Fassung zu kennen und einzuhalten und hat MOTIONDATA bezüglich deren Einhaltung schad- und klaglos zu halten.

MOTIONDATA wird mit dem Kunden einen gesonderten schriftlichen Vertrag zur Auftragsbearbeitung gemäß § 28 DSGVO abschließen, mit welchem die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen MOTIONDATA als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO und dem Kunden als Verantwortlichem im Sinne der DSGVO geregelt werden.

Datensicherung

MOTIONDATA sorgt für eine umfassende Datensicherung mittels eines 3-stufigen Systems (Tages-, Wochen- und Monatssicherung), wobei die gesicherten Daten spätestens nach Ablauf eines Monats endgültig gelöscht werden. Der Rückgriff auf den Sicherungsbestand wird auf Basis dieses 3-stufigen Systems ermöglicht.

Ein Abruf dieses Sicherungsbestandes durch den Kunden ist jederzeit nach Maßgabe der Kapazitäten MOTIONDATAS möglich, wobei der dabei entstehende Aufwand dem Kunden zu den jeweils aktuellen MOTIONDATA Sätzen verrechnet wird; die gesicherten Daten werden dem Kunden in einem gängigen Format auf einem festen Datenträger zur Verfügung gestellt.

Bei der Vertragsbeendigung wird der letzte gesicherte Datenstand zur Abholung durch den Kunden bereitgehalten oder diesem auf Wunsch per Post übermittelt. Der hierfür anfallende Aufwand wird dem Kunden im Rahmen der Abschlussrechnung zu den jeweils aktuellen MOTIONDATA Sätzen verrechnet. Wünscht der Kunde die Zurverfügungstellung der Daten nicht, so hat er dies MOTIONDATA spätestens drei Wochen vor Vertragsbeendigung schriftlich mitzuteilen.

Nutzungsberechtigungen

MOTIONDATA stellt dem Kunden eine oder mehrere Zugangskennungen zur Verfügung. Durch Eingabe der Zugangskennung(en) weist ein Nutzer sich gegenüber MOTIONDATA als berechtigt aus, CDP Cloud im Auftrag und Namen des Kunden zu benutzen und im Rahmen dieser Nutzung Daten aus der Benutzeroberfläche abzurufen oder Daten auf der Benutzeroberfläche abzuspeichern.

Der Kunde anerkennt und bestätigt, dass er mit der Weitergabe der Zugangskennung(en) an bestimmte Personen seine Nutzungsberechtigung für CDP Cloud bzw. die hiermit genutzte Software sowie die Verfügungsberechtigung über die dort für den Kunden gespeicherten Daten diesen Personen als Nutzern einräumt. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass die Zugangskennung(en) nur vertrauenswürdigen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Die Gefahr einer allfälligen Verwendung der Zugangskennung(en) durch vom Kunden nicht autorisierte Personen trägt allein der Kunde, welcher MOTIONDATA diesbezüglich schad- und klaglos zu halten hat.

MOTIONDATA gewährt dem Kunden ausschließlich zum Eigengebrauch im Rahmen seines Betriebes das Recht zur Nutzung des CDP Cloud Servers von MOTIONDATA für maximal die vereinbarte Anzahl gleichzeitiger Sitzungen je betroffener Anwendung über Internetzugang.

CDP Cloud ist ausschließliches geistiges Eigentum von MOTIONDATA. Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was ihm oder Dritten die Nachahmung der Cloud-Applikation, des Aufbaues der Software oder der Darstellungsform einzelner Datenbankinhalte (Layout/Design) ermöglicht. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbefristet weiter.

Technische Voraussetzungen und Leistungen

MOTIONDATA schafft die technischen Voraussetzungen, um CDP Cloud betriebsbereit zur Verfügung zu stellen. Sofern in den Nutzungsbedingungen für begleitende Serviceleistungen für CDP Cloud (Service Level Agreement) [abrufbar …] nicht anders geregelt übernimmt MOTIONDATA keine Verantwortung für den Dateninhalt und die Korrektheit der Daten.

Der Funktionsumfang und die aktuellen Systemvoraussetzungen von CDP Cloud ergeben sich aus dem Vertragsangebot von MOTIONDATA, der Bestellung des Kunden, den Nutzungsbedingungen für begleitende Serviceleistungen für CDP Cloud (Service Level Agreement) [abrufbar …] sowie den von auf der MOTIONDATA Website jeweils publizierten aktuellen Funktionsbeschreibungen.

Kein Bestandteil der Leistungen von MOTIONDATA ist die Kommunikationsleitung bzw. Internetverbindung zwischen dem Internetzugang des Nutzers und den Servern von MOTIONDATA; MOTIONDATA stellt ausschließlich die Nutzung von CDP Cloud auf den von MOTIONDATA betriebenen Servern zur Verfügung, das Aufspielen und der Abruf der Daten erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Eine weitergehende Haftung von MOTIONDATA ist ausgeschlossen.

CDP Cloud wird dem Kunden nach Maßgabe grundsätzlich permanent (täglich rund um die Uhr) zur Verfügung gestellt, wobei der Kunde zur Kenntnis nimmt und akzeptiert, dass aus Gründen Höherer Gewalt oder technischen Gründen Unterbrechungen möglich sind; dies insbesondere im Zuge von planmäßigen Wartungsarbeiten, oder der Einspielung von Updates, aber auch in Folge von Funktionsstörungen oder Betriebsausfällen. MOTIONDATA sichert zu, derartige Unterbrechungen nach Bekanntwerden im Rahmen ihrer Möglichkeiten ehestmöglich zu beheben.

Entgelt und Preisanpassung

MOTIONDATA berechnet dem Kunden nach durchgeführter Freischaltung, Einrichtung der Kundenparameter und durchgeführter Schulung eine einmalige Freischaltgebühr, sowie die Kosten für die aufgewandten Dienstleistungen im Rahmen der Projektumsetzung.

Das Entgelt für die monatliche Nutzungsgebühr von MOTIONDATA ist grundsätzlich im jeweiligen Nutzungsvertrag festgelegt. Dieses Entgelt kann von MOTIONDATA frühestens ein Jahr nach Abschluss des Nutzungsvertrages nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einseitig angepasst werden.

Die Preisanpassung erfolgt auf Basis des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015). Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Schwankungen bis einschließlich 2% nach oben oder unten bleiben unberücksichtigt. Bei Überschreitungen wird jedoch die gesamte Veränderung der Anpassung zugrunde gelegt. Die Indexzahl des Monats der Anpassung bildet jeweils die neue Ausgangsbasis für weitere Anpassungen. Über die Vornahme von Preisanpassungen wird der Kunde in der jeweiligen Rechnung informiert.

Ungeachtet der Möglichkeit einer Preisanpassung steht es MOTIONDATA auch frei, den laufenden Nutzungsvertrag gemäß Punkt 9. zu kündigen und dem Kunden den Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages zu anderen Konditionen anzubieten (Änderungskündigung).

Zahlungsbedingungen

Das vom Kunden für die Nutzung von CDP Cloud gemäß Punkt 7. zu leistende Entgelt ist für jede Abrechnungsperiode im Vorhinein zu bezahlen (Fälligkeit). Sofern im Nutzungsvertrag keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung für jedes Kalenderjahr im Vorhinein, wobei MOTIONDATA allenfalls auch eine aliquote Verrechnung nach Kalendermonaten vornehmen kann.

Die diesbezüglichen Rechnungen werden dem Kunden zum Kalenderjahresbeginn nach Wahl MOTIONDATAS allenfalls elektronisch, sonst per Post übermittelt und sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Sofern der Kunde MOTIONDATA einer Abbuchungsermächtigung erteilt hat, wird MOTIONDATA die Abbuchung erst nach Übermittlung der jeweiligen Rechnung an den Kunden und Ablauf einer dreitägigen Prüffrist veranlassen.

Sonstige Leistungen von MOTIONDATA werden dem Kunden nach Maßgabe ihres Anfallens zu den vorgenannten Zahlungskonditionen in Rechnung gestellt.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Zahlungsverzug hat der Kunde an MOTIONDATA Verzugszinsen gem. § 456 UGB zu bezahlen. Außerdem ist der Kunde im Verzugsfall verpflichtet, MOTIONDATA Mahnspesen zu den jeweils aktuellen, MOTIONDATA Sätzen und alle anfallenden notwendigen und zweckmäßigen Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen. 

Vertragsdauer, Kündigung und sofortige Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund

Sofern im Einzelfall im Nutzungsvertrag nicht anders festgelegt, wird der Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei eine Kündigung durch den Kunden erst nach Ablauf von zwei Jahren ab Zustandekommen des Vertrages möglich ist (Kündigungsverzicht).

Im Übrigen kann der Nutzungsvertrag von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils mit Wirksamkeit zum Kalenderjahresende schriftlich gekündigt werden.

MOTIONDATA ist weiters berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen; solche wichtigen Gründe sind insbesondere

  • Verstoß des Kunden gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen und Nichtwiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes binnen der von MOTIONDATA gesetzten Frist;

  • Zahlungsverzug des Kunden trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zur Begleichung offener Zahlungsverpflichtungen

  • Einstellung von CDP Cloud durch MOTIONDATA aufgrund zwingender technischer, gesetzlicher oder rechtlicher Erfordernisse;

  • soweit gesetzlich zulässig, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden oder die Ablehnung der Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens.

Im Falle der sofortigen Vertragsbeendigung aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Kunden behält MOTIONDATA den Anspruch auf Zahlung des laufenden Entgelts bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin.

Sperre

MOTIONDATA ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu CDP Cloud zu sperren, wenn

  • der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zur Begleichung der offenen Forderungen von MOTIONDATA nicht nachkommt oder

  • eine Sperre aus Gründen der Datensicherheit erforderlich ist.

Im Falle einer Sperre aufgrund eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden aufrecht, insbesondere bleibt der Kunde verpflichtet, das weiterhin anfallende vertragliche Entgelt zu bezahlen.

Die Sperre wird aufgehoben, wenn die Gründe für die Sperre weggefallen sind und der Kunde im Falle einer Sperre aufgrund Zahlungsverzuges alle rückständigen Beträge zuzüglich allfälliger Mahnspesen und Verzugszinsen an MOTIONDATA bezahlt hat.

Gewährleistung und Haftung

Jegliche Haftung von MOTIONDATA, aus welchem Rechtsgrunde immer, ist mit dem Betrag von Euro 10.000,- begrenzt.

MOTIONDATA haftet keinesfalls für entgangenen Gewinn, für Schäden aus Ansprüchen Dritter und für sonstige wie immer geartete unmittelbare oder unmittelbare und Folgeschäden sowie für Schäden aus Datenverlusten.

Der Kunde hat zu beweisen, dass ein Schaden auf ein Verschulden von MOTIONDATA oder von deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

Mangels schriftlichem Anerkenntnis durch MOTIONDATA müssen Schadenersatzansprüche vom Kunden bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers gerichtlich geltend gemacht werden.

Der Kunde bestätigt, im Rahmen des Angebots- und Kaufprozesses die Funktionalität von CDP Cloud geprüft zu haben und den Nutzungsvertrag in Folge dieser Prüfung abgeschlossen zu haben. Sollten dem Kunden Funktionsstörungen von CDP Cloud zur Kenntnis gelangen, hat er diese umgehend an MOTIONDATA zu melden. MOTIONDATA wird die Funktionsstörung nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten ehestmöglich beheben (Verbesserung) und dem Kunden die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionalität melden. Sonstige Gewährleistungsansprüche stehen dem Kunden nicht zu, insbesondere findet keine Minderung des vereinbarten Entgelts infolge zeitweiliger Funktionsstörungen statt.

In jedem Fall hat der Kunde MOTIONDATA bei der Suche nach den Ursachen einer Funktionsstörung angemessen unentgeltlich zu unterstützen.

Rechtsnachfolge

Die Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und MOTIONDATA gehen wechselseitig auf deren Rechtsnachfolger über und sind erforderlichenfalls förmlich auf diese zu überbinden.

Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und MOTIONDATA und alle damit zusammenhängenden Fragen findet ausschließlich Österreichisches Recht Anwendung; die Anwendbarkeit des ”Einheitlichen UN-Kaufrechts” (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Erfüllungsort für den Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und MOTIONDATA und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und MOTIONDATA ist Graz.

MOTIONDATA ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an einem anderen für diesen zuständigen Gerichtsstand gerichtlich zu belangen.