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Programmbeschreibung

In diesem Quick Start Guide wird beschrieben, was zu tun ist, wenn sich der Prozentsatz der Mehrwertsteuer ändert.
Die Mehrwertsteuer wird ab 01.01.2024 in der Schweiz von 7,7 % auf 8,1 % geändert.

Diese Vorgehensweise kann auch für Änderungen in anderen Ländern verwendet werden.

Es könnte sein, dass im Zuge der MwSt.-Änderung div. Kontenanpassungen erforderlich sind, lt. Vorgabe Ihrer angeschlossenen Buchhaltung, bzw. lt. Vorgabe von Ihrem Importeur.
Inwieweit Sie hier etwas unternehmen müssen, klären Sie bitte direkt mit Ihrem Buchhaltungsanbieter bzw. Ihrem Importeur ab.

Änderung des bestehenden MwSt-Codes (Standardsteuercode)

Die Änderung der Mehrwertsteuer vom alten auf den neuen Steuersatz müssen Sie nach dem letzten Tagesabschluss mit dem bisherigen Steuersatz und vor Rechnungslegung mit dem neuen Steuersatz durchführen.

Wichtig

Es sollten alle Aufträge mit Ende des Jahres abgeschlossen werden, alle anderen müssen vom Kunden kontrolliert und ggf. angepasst werden.

Dies bedeutet im Falle der Steuersatzänderung per 01.01.2024:

  • NICHT VOR dem Tagesabschluss vom 31.12.2023 da dieser den 7,7% Steuersatz zum Abschluss benötigt.
  • UNBEDINGT BEVOR bevor die erste Faktura ab 01.01.2024 mit 8,1% Steuersatz erstellt wird.

wichtige Schritte 

Vor der Änderung des Steuersatzes:

Sie müssen ggf. allfällig noch nicht verarbeitete Schnittstellen übernehmen:

  • Handelsfahrzeug Rechnungsdaten
  • Bonifikationen Sonstige Aufwände und Erträge
  • Garantie-Gutschriften 
  • Teilerechnungen 

Nach der Änderung des Steuersatzes:

  • Wenn die Typen und Optionen inkl. Mehrwertsteuer geliefert werden, müssen Sie unbedingt die Dateien für die Typen und Optionen neu in das CDP einspielen

Änderung des entsprechenden MwSt-Codes

Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den Menüpfad Datenpflege → Firmendaten Verrechnung Mehrwertsteuersätze auf und wählen Sie hier Ihren aktuellen Standard MwSt-Code (im Standardfall 2) aus.

(Warnung) Üblicherweise wird für die Steuersatzänderung ein neuer Steuercode für die Finanzbuchhaltung benötigt. Klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Buchhaltung ab!
Hinterfragen Sie ob die "Fehlerauffangkonten" ebenfalls geändert werden müssen. (Feld Erlöskonto, Erlösberichtigg-Kto → blaue Markierung)

 

Führen Sie die Anpassungen beim Steuercode, ggf. mit Angaben Ihrer Buchhaltung, durch:

mögliche Konfiguratioen vor der Steuersatzänderung

Anlage eines zusätzlichen MwSt-Codes für die bisherige MwSt.

(Info) Für Gutschriften zu Belegen aus dem Auftragswesen vor dem 01.01.2024 benötigen Sie den Steuersatz von 7,7% MwSt. 

Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den Menüpfad Datenpflege → Firmendaten Verrechnung Mehrwertsteuersätze auf 

Wählen Sie einen freien Code, im Beispiel wird der MWSt Code „10" angelegt.
Hinterlegen Sie alle Eingaben des vorher gültigen Standard MwSt-Code (im Standardfall 2):

 
(Warnung) Bei einer betreffenden Gutschrift für eine Rechnung vor dem 01.01.2024 muss vor der Faktura der Standard MwSt-Code manuell auf diesen Steuercode geändert werden!

Gutschriften zu einem Fahrzeug werden immer mit dem Steuerbetrag erstellt mit welchen das Fahrzeug fakturiert wurde! 
Hier sind keine weiteren Aktionen notwendig.

Erfassung der Konten Finanzbuchhaltung

Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den Menüpfad Datenpflege → Firmendaten Verrechnung → Finanzbuchhaltung → Konten neu auf. 
Wählen Sie, wie in u.a. Beispiel, die Marke aus. Markieren Sie das entsprechende Feld (Kombination aus Statistikgruppe und Werkstattbereich).

 Geben Sie dann rechts im Fenster die Kontonummer beim neu angelegten MwSt-Code, bzw. bei Änderung der Konten für den MwSt-Steuercode, für die Buchhaltungsüberleitung ein:


Führen Sie diesen Vorgang für alle angelegten Marken und die dazugehörigen Statistikgruppen/Werkstattbereiche durch.

Sie können diese Änderung auch in der "alten" Kontenpflege durchführen. Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den Menüpfad Datenpflege → Firmendaten Verrechnung → Finanzbuchhaltung → Konten auf. 

Rechnungen Handelsfahrzeuge mit dem vorigen Steuersatz nach dem 01.01.2024

Für die Faktura eines Handelsfahrzeugs mit dem MwSt-Satz von 7,7% gehen Sie folgendermaßen vor: 
Legen Sie nach der gewünschten Fahrzeugart einen eigenen Geschäftsfall für diese Rechnungen an, hinterlegen Sie den neu angelegten MwSt-Code (MwSt.-Code 10 nach o.a. Beispiel). 
Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den Menüpfad Fahrzeughandel → Firmendaten Fahrzeughandel → Firmendaten Fzg.-Handel I pflegen → Geschäftsfälle auf

 

Kassa (Modul  IKS)  

Auch im Kassensystem muss die Änderung der MwSt. berücksichtigt werden.

Falls ein Beleg vor dem 01.01. in der Kassa verbucht wird, muss die MwSt. geändert werden können.

Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den Menüpfad Zusatzprogramme →  IKS - Integriertes Kassensystem → Kassendaten pflegen → Transaktionen auf:

Da der MwSt.-Code meistens in den Transaktionen hinterlegt ist, müssen Sie beim Kassieren die Möglichkeit haben, den Code auf den neu angelegten Steuercode zu ändern. 

Daher muss in allen Transaktionen, bei denen der MwSt.-Code 2 definiert ist, das Kennzeichen „Eingabe/Änderung Steuer“ leer sein. Dadurch ist beim Kassieren der Steuercode änderbar.

Anwendungsfall des Steuersatzes 7,7% nach dem 01.01.2024

Gutschrift einer Auftragsfaktura 

Im Auftrag ändern Sie den MwSt-Code in der Abschlussmaske vor der Faktura.

Geben Sie hierzu beim Rechnungsempfänger eine „2" = Ändern ein.


Ändern Sie diesen Steuer-Code auf den neu angelegten Steuer-Code, wenn der Beleg mit dem alten Steuersatz verbucht werden soll.

Kassa

Beim Kassieren wird bei Auswahl der entsprechenden Transaktion der MwSt.-Code angezeigt, der in der Transaktion hinterlegt ist. Durch die o.a. Anpassung ist dieses Feld nun änderbar. 

Ändern Sie diesen Steuer-Code auf den neu angelegten Steuer-Code, wenn der Beleg mit dem alten Steuersatz verbucht werden soll.



 



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