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Noch in Arbeit, noch nicht an Kunden weiter senden!



Erläuterung

Laut aktueller Aussendung des Bundesministerium für Finanzen 'Umsatzsteuer/Versicherungsteuer; Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung; BFH-Urteil vom 14. November 2018, XI R 16/17' treten neue Regelungen für Verträge ab 01.01.2023 in Kraft. 

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Info

In Folge der neuen Anforderung des Bundesministerium für Finanzen wird eine Unterstützung der Abrechnung für Ihre Anwender in der Werkstatt für diese Zusatzgarantien analysiert.

Als Voraussetzung, dass dies zukünftig in Ihren Unternehmen einen Nutzen erzielt, müssen die verkauften Zusatzgarantien als Wartungsvertrag beim Fahrzeug vorhanden sein.

Sollten die Verträge noch nicht erfasst werden, nutzen Sie diese Gesetzesänderung, die die Anleitung finden Sie in diesen Link. 

Zeitpunkt

Wann sind diese "Definitionen" im System durchzuführen?

  • Wenn Sie neue Positionen für die Abrechnung der Verträge ab 01.01.2023 anlegen kann die Konfiguration bereits vorab erfolgen.
    (Glühbirne) Die bestehenden Konfigurationen sollten im Text umbenannt werden um Ihren Anwendern die Auswahl der korrekten Positionen zu ermöglichen.
  • Wenn Sie ausschließen können, dass nach dem Jahreswechsel noch "alte Verträge mit Umsatzsteuer" verkauft werden, können Sie bestehende Konfigurationen abändern.
    Dies muss nach der letzten Faktura von Zusatzgarantien im alten Jahr 2022 und vor der ersten Faktura im neuen Jahr 2023 erfolgen.

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Daten Pflege → Firmendaten Verrechnung → Mehrwertsteuersätze

Überprüfen Sie, ob ein bestehender Steuercode mit dem korrekten MwSt-Code Finanzbuchhaltung bzw. Interimskonto für die Umsatzsteuervoranmeldung, für den Verkauf der Zusatzgarantie und in späterer Folge die Werkstattleistungen, existiert:

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 Ggf. legen Sie einen neuen Steuercode mit den korrekten Hinterlegungen für die Finanzbuchhaltung im System an, berücksichtigen Sie in diesem Falle dass auch die Konten definiert werden müssen. (Bedienung der Kontentabelle).

(Warnung) Diesen Steuercode, existierend oder neu angelegt, benötigen Sie für die Konfigurationen in Folge für die Konfigurationen.

Verkauf der Zusatzgarantien

Wenn Sie neue Positionen für die Abrechnung anlegen, übernehmen Sie die Konfiguration wie Statistikgruppe, Wareneinsatz buchen, werterhöhend der bereits angelegten Konfigurationen.
Behalten Sie die bereits angelegten Konfigurationen, ändern Sie für die Verrechnung den Steuercode von 19% (idR: Mehrwertsteuercode 2) auf den Steuercode für 0%.

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(Info) Wir informieren Sie in Folge im Jahr 2023, wie in der Erläuterung erwähnt, über eine optimalere Unterstützung der Anwender und somit Fehlerquellen zu vermeiden.

Bei der Auftragseröffnung / Abrechnung im Auftragswesen muss

  • der Wartungsvertrag (Garantieverlängerung) ausgewählt werden und
  • und beim betreffenden Rechnungsempfänger der Steuercode für 0% Umsatzsteuer hinterlegt werden:


Vorsteuerkorrektur der abgerechneten Ersatzteile bei Zusatzgarantie ab 01.01.2023

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