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Quick-Start-Guide




Förderaktion für E-Mobilität in Österreich




Inhaltsverzeichnis
1 Programmbeschreibung
2 Grundeinstellung
2.1 Positionstexte Fahrzeughandel
2.2 Fahrzeug Sonstige Positionen
3 Programmaufruf
3.1 Textpositionen
3.2 E-Mobilitätsbonusanteil als Sonstige Position
3.3 Rechnung mit E-Mobilitätsbonusanteil als Sonstige Position
3.4 E-Mobilitätsbonusanteil als Staffelrabatt
3.5 Rechnung mit E-Mobilitätsbonusanteil als Staffelrabatt
4 Anhang





















Versionskontrolle

Datum

Änderungsanlass

Autor

01.12.2016

Dokument Erstellung

RS

27.12.2016

Erweiterung um den E-Mobilitätsanteil Autoimporteur

GS

 

 

 

Anmerkung

Der Inhalt dieses Dokuments kann ohne Benachrichtigung geändert werden. Dieses Dokument oder Teile davon dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Vector Software Datenverarbeitung GmbH in keiner Form und zu keinem Zweck, elektronisch oder mechanisch übertragen oder reproduziert werden.

 

 


Programmbeschreibung

Damit Ihre Kunden ab 2017 den E-Mobilitätsbonus für bei Ihnen gekaufte Fahrzeuge einreichen können, müssen Sie auf der Fahrzeugrechnung

  1. den E-Mobilitätsbonusanteil des Autoimporteurs gewähren, sowie
  2. einen standardisierten Informationstext drucken.


In Folge wird dargestellt wie Sie diese beiden Bedingungen einfach in CDP erfüllen können.

Grundeinstellung

Positionstexte Fahrzeughandel

Legen Sie die Texte als Textkonserve folgendermaßen an:
POSITIONSTEXTE FAHRZEUGHANDEL


Legen Sie die Textnummern ‚E17' und ‚E17.' an. Kopieren Sie hierfür den Text aus dem Anhang.

Fahrzeug Sonstige Positionen

Wenn Sie das Modul „Integrierte Staffelrabatte" nicht zur Verfügung haben, gewähren Sie den E-Mobilitätbonusanteil der Autoimporteure als Sonstige Position. Um die Eingabe bei den einzelnen Fahrzeugen zu erleichtern, sollten Sie sich die Vorgaben für diese Sonstige Position in den Firmendaten Fahrzeughandel vorbereiten.
FAHRZEUG SONSTIGE POSITIONEN


Legen Sie die Sonstige Position ‚EMOB.' an.

Überlegen Sie – evtl. gemeinsam mit Ihrer Buchhaltung – welche Statistikgruppen Sie hier am besten verwenden wollen:

  • Wenn Sie dieselbe Statistikgruppe wie beim Fahrzeug verwenden, wird der Erlös Neufahrzeug reduziert
  • Wenn Sie eine andere Statistikgruppe verwenden, bleibt der Erlös Neufahrzeug wie gehabt, auf einem anderen Konto (das Sie hinter der Statistikgruppe hinterlegen) wird die Erlösminderung gebucht.


Abhängig davon, wie Ihr Autoimporteur den E-Mobilitätsbonusanteil an Sie vergütet, können Sie einen Einkaufspreis für diese Position definieren oder auch nicht.

Programmaufruf

Textpositionen

Bei Bedarf können Sie diese Texte nun als Textposition zum Fahrzeug hinzufügen.


E-Mobilitätsbonusanteil als Sonstige Position

Bei Bedarf können Sie E-Mobilitätsbonusanteil des Autoimporteurs als Sonstige Position zum Fahrzeug hinzufügen.





Rechnung mit E-Mobilitätsbonusanteil als Sonstige Position

Bei Fahrzeugfakturierung wird der Text auf der Rechnung gedruckt.




Hierfür sind spezielle Geschäftsfälle 500E und 500EV hilfreich. Diese legen Sie im Menüpunkt 2.11.1.5. an. Legen Sie einen Geschäftsfall für Neu- und einen für Vorführfahrzeuge an.

E-Mobilitätsbonusanteil als Staffelrabatt

Wenn Sie das Modul „Integrierte Staffelrabatte" zur Verfügung haben, empfiehlt es sich, den E-Mobilitätsbonusanteil als Staffelrabatt zu behandeln.

Rechnung mit E-Mobilitätsbonusanteil als Staffelrabatt

Bei Fahrzeugfakturierung wird der Text auf der Rechnung gedruckt.

Anhang

Originaltext zum Kopieren in die Positionstexte Fahrzeughandel.
Im Rahmen einer gemeinsamen Förderaktion für E-Mobilität mit erneuerbarer
Energie gewähren das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) und das Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie (bmvit) gemeinsam mit den Autoimporteuren einen
E-Mobilitätsbonus für E-Pkw. Dieser E-Mobilitätsbonus wird unabhängig von
etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Autoimporteuren bzw. Autohandel
gewährt. Der E-Mobilitätsbonusanteil der Autoimporteure für den Ankauf von
E-Pkw ist auf dieser Rechnung extra ausgewiesen.
Der E-Mobilitätsbonusanteil von BMLFUW und bmvit für den Ankauf von E-Pkw
kann – sofern alle Voraussetzungen im Sinne der Förderaktion erfüllt sind –
nach zuerst erfolgter Registrierung und anschließender Fördereinreichung
bei der Abwicklungsstelle KPC Public Consulting GmbH unter
www.umweltfoerderung.at zur Auszahlung gelangen. Bitte beachten Sie, dass
eine Auszahlung der Förderung nur dann möglich ist, wenn alle
Voraussetzungen der Förderaktion – diese finden Sie im Detail unter
www.umweltfoerderung.at – erfüllt sind. Der zum Betrieb erforderliche Strom
bzw. Wasserstoff muss nachweislich mit erneuerbaren Energieträgern produ-
ziert werden. Diese Förderaktion E-Mobilitätsbonus für E-Pkw von BMLFUW und
bmvit und Autoimporteuren erfolgt im Rahmen des Klima- und Energiefonds,
des klimaaktiv mobil Programms und der Umweltförderung im Inland.

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