7.8.27 VERSCHIEDENE HANDELSFAHRZEUG-BELEGE
In der Folge wird ein kurzer Überblick über die verschiedenen Handels-
fahrzeugbelege gegeben, die aus dem Bereich 'Fahrzeughandel' gedruckt
werden können. Ebenso sind die Formatbeschreibungen für die Stornier-
ung von Belegen enthalten.
Der Aufruf geschieht jeweils im Format 70 (Verarbeitungen) und in den
gegebenenfalls darauffolgenden Formaten für die speziellen Beleganga-
ben.
Folgende Belege können gedruckt werden:
- Kaufangebot
Das Kaufangebot unterscheidet sich von der Rechnung für die
entsprechende Fahrzeugart nur durch die unterschiedlichen
Belegtexte.
- Auftragsbestätigung
Dieser Beleg wird in der Praxis mit verschiedenen Namen
bedacht (Kaufvertrag, Kaufvereinbarung oder Auftragsbestäti-
gung). Um eine genormte Benennung dieses Belegs zu errei-
chen, wird er hier unter dem Namen 'Auftragsbestätigung'
geführt. Sie können jedoch den von Ihnen gewünschten Namen
des Belegs selbst festlegen, indem Sie den entsprechenden
Belegtext ändern.
Die Auftragsbestätigung unterscheidet sich von der Rechnung
für die entsprechende Fahrzeugart nur durch die unterschied-
lichen Belegtexte.
- Wareneingangsbeleg
Für Neu-, Vorführ- und Gebrauchtfahrzeuge kann ein Waren-
eingangsbeleg gedruckt werden. Der Lagerstatus des Fahrzeugs
muss zu diesem Zeitpunkt 'bestellt' sein. Das Datum der
Lieferung und die Belegnummer muss angegeben sein. Im Zuge
des Belegdrucks wird der Lagerstatus automatisch auf 'la-
gernd' geändert.
Die in den Firmenangaben definierte Adresse wird im Adressbe-
reich auf dem Beleg gedruckt. Auf diesem Beleg wird weiters
die Lieferscheinnummer (Belegtext Textart '000205') und das
Datum der Lieferung (Belegtext Textart '000206') gedruckt.
Als Endsumme wird der Einkaufspreis des Fahrzeugs, als Text
dazu wird der Belegtext mit der Textart '000217' gedruckt.
- Gutschrift von Gebrauchtfahrzeugen
Die Gutschrift kann wahlweise mit oder ohne Mehrwertsteuer
ausgestellt werden
- Agenturabrechnung
Mit einer Agenturabrechnung wird, nach erfolgreichem Verkauf
des Fahrzeugs, das Agenturgeschäft mit dem Vorbesitzer abge-
rechnet
- Rechnung
Bei Neu- und Vorführfahrzeugen kann für die Rechnung wahlwei-
se angegeben werden:
- ob die Preise für das Fahrzeug und die dazugehörigen
Optionen getrennt oder als eine Summe gedruckt werden
sollen,
- ob der gewährte Nachlass ausgewiesen werden soll,
- ob positionsweise getrennte Rechnungen (R1-R3) gedruckt
werden sollen;
Bei Gebrauchtfahrzeugen kann für die Rechnung wahlweise
angegeben werden:
- ob die verrechnete Mehrwertsteuer ausgewiesen werden
soll
- NoVA-Bestätigung
Wenn bei einer Fahrzeugrechnung ein NoVA-Betrag verrechnet
wurde, wird unmittelbar nach der Rechnung die Bestätigung
über die ordnungsgemäße Berechnung der Normverbrauchsabgabe
ausgedruckt.
- Auslieferungsbeleg
Für Neu-, Vorführ- und Gebrauchtfahrzeuge kann ein Aus-
lieferungsbeleg gedruckt werden. Der Beleg ist analog der
Rechnung aufgebaut.
- Anzahlung
Die Anzahlung ist ähnlich der Rechnung, jedoch werden keine
Positionen (Optionen, Zubehör, Sonstige oder Textpositionen)
gedruckt. Als Summe wird lediglich die Anzahlung netto, die
Mehrwertsteuer der Anzahlung und der Gesamtbetrag gedruckt.
Die Anzahlung unterscheidet sich von der Rechnung für die
entsprechende Fahrzeugart nur durch die unterschiedlichen
Belegtexte.
- Beleggutschrift einer Rechnung
Wird eine Rechnung storniert, die bereits in die Statistiken
verbucht und in die Finanzbuchhaltung übergeleitet wurde,
muss eine Beleggutschrift erstellt werden.
- Beleggutschrift einer Gutschrift
Wird eine Gutschrift storniert, die bereits in die Statisti-
ken verbucht und in die Finanzbuchhaltung übergeleitet wur-
de, muss eine Beleggutschrift erstellt werden.
ACHTUNG: Unter dem Begriff Beleggutschrift versteht man das
Stornieren eines Handelsfahrzeugbelegs (Rechnung oder Gutschrift), der
bereits in die Statistiken verbucht und in die Finanzbuchhaltung überge-
leitet wurde. Diese Buchungen müssen bei einem Storno wieder rückgängig
gemacht werden. Dies geschieht, indem eine Beleggutschrift zum betreffenden
Handelsfahrzeugbeleg erstellt wird.
Somit gibt es 2 Arten von Stornos:
Beleggutschrift = Der Beleg wurde bereits in die Statistiken verbucht
und in die Finanzbuchhaltung übergeleitet (Tagesabschluss wurde
durchgeführt); diese Buchungen müssen rückgängig gemacht werden,
ein Gutschriftsbeleg wird erstellt.
Belegstorno = Der Beleg wurde noch nicht verbucht (es erfolgte kein
Tagesabschluss), daher kann er storniert werden, ohne daß Korrektur-
buchungen durchgeführt werden müssen. Je nachdem wie es in den
Steuerungen Fahrzeughandel im Feld 'Drucken Stornorechnung'
gewünscht ist, wird ein Stornobeleg gedruckt oder nicht.
Diese Art der Stornierung ist nicht zulässig, wenn im Feld 'Drucken
Stornorechnung' der Wert '2' eingetragen ist.
Bei Rechnungen, Gutschriften und Beleggutschriften wird die Möglich-
keit eines Duplikatdrucks angeboten, bei Rechnungen und Gutschriften
gibt es zusätzlich die Möglichkeit eines Probedrucks.
Sie können in den Steuerungen für den Fahrzeughandel angeben, ob Sie
die Rechnungen, Gutschriften und Agenturabrechnungen in eine Finanz-
buchhaltung überleiten wollen.