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Allgemein
Um eine korrekte NoVA-Abführung bei Kurzzulassungen zu gewährleisten, wurde der Ablauf dem der Vorführfahrzeuge angenähert.
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Bei Betätigung des „An-/Abmelden"-Buttons erscheint ein Kontextmenü, in dem man „Kurzzulassung" auswählen kann.
Das "Schätzpreis netto" Feld muss befüllt werden, weil es der NoVA-Rechner beim Aufruf als Bruttopreis einliest.
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- Findet der Verkauf des angemeldeten Fahrzeugs nach dem Ablauf der Frist statt, darf keine NoVA mehr mit dem Auftrag abgeführt werden, da diese bereits mit der Kurzzulassung abgeführt wurde. In dem Fall wird im Auftrag im Karteireiter „Fahrzeughandel" beim Geschäftsfall automatisch die „Art" → „4 – Kurzzulassung (Nova bereits abgeführt)" ausgewählt.
Bei dieser Option werden dann auch automatisch die entsprechenden NoVA-Felder deaktiviert und der Text-Code auf „KZL" gesetzt.
Dadurch wird dann auf der Rechnung die folgende Text-Info angedruckt: „Die Normverbrauchsabgabe wurde bereits ordnungsgemäß abgeführt." - Wird das angemeldete Fahrzeug innerhalb der Fahrzeuganmeldung und NoVa-Frist verkauft, wird in dem Fall die Art auf „0 – Standard" gesetzt und die NoVA wird somit mit dem Auftrag abgeführt (Die Nova aus der KZL wird automatisch storniert).
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In der „FiBu Steuerung Fahrzeughandel" gibt es eine Einstellung „Status", über die Kurzzulassungen definiert werden können:
Optional besteht natürlich auch die Möglichkeit, diese über eine eigene Fahrzeugart (z.B. „KZL") zu verwalten.
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Die Einstellungen der FiBu-Konten für Kurzzulassungen sind gleich wie für alle anderen Geschäftsfälle zu handhaben.
Es gibt lediglich eine Einstellung in den „Moduloptionen" → „Kommunikation", um ein Sollkonto für die NoVA-Verbuchung bei Kurzzulassungen zu hinterlegen:
NoVA-Liste
Die NoVA-Liste wurde um die Kurzzulassungen erweitert.
Wird das angemeldete Fahrzeug innerhalb der Fahrzeuganmeldung und NoVa-Frist verkauft (NoVA-Abführung über Auftrag), so würde das wie folgt auf der NoVA-Liste aussehen:
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Das Kurzzulassungs-Storno wird in diesem Fall automatisch beim Fakturieren erzeugt. |
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In der NoVA-Kurzzulassungsvergleichsliste scheinen alle Fahrzeuge auf, die mit der „Art" „4 – NoVA bereits abgeführt" verkauft wurden, sprich, alle Fahrzeuge deren NoVA bereits mit der Kurzzulassungsanmeldung abgeführt wurden.
Diese Liste dient hauptsächlich dem Vergleich zwischen Schätzpreis und dem tatsächlichen Verkaufspreis.
FZG Manager - Abmeldung/Storno
Bei aktiven Kurzzulassungen erscheint unter „An-/Abmelden"- Button die Möglichkeit eine Kurzulassung abzumelden oder sie zu stornieren.
Grundsätzlich verhält sich eine Abmeldung ähnlich wie eine Storno-Funktionalität:
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Die Aktivierung der NoVA als Ertragsrechnungsposition für KZL erfolgt als Sollwert-Position, solange das Tagesdatum nicht das "Gültig bis" Datum überschreitet. Vor dem Ablauf der Frist wird also die Ertragsposition in der Vorkalkulation orange markiert und somit als Sollwert-Position angezeigt.
Im Zuge des Kalkulationslaufs bzw. auch beim Öffnen einer Ertragsrechnung werden alle NoVA-Aktivierungs-E/A-Positionen, bei denen das Tagesdatum das "Gültig bis"-Datum überschreitet, automatisch in Istwert-Positionen umgewandelt, indem der Sollwert-Betrag in die Istwert-Spalte übertragen wird.
Storno der Kurzzulassung via Fahrzeugmanager
Storno einer Kurz-/Tageszulassung in der Fzg-Anmeldung:
Der stornierte NoVA-Betrag wird nach der Stornierung mit dem definierten Ertragsrechnungscode als negativer Aufwand am Fzg. sichtbar, auch schon in der Vorkalkulation.
Auftragswesen
Verkauf des Fahrzeugs im selben Monat
Verkauf des Fahrzeugs innerhalb der Fahrzeuganmeldung und NoVa-Frist:
Der NoVa-Soll-Betrag wird storniert und in der Ertragsrechnung als negativer Aufwand sichtbar.
Verkauf des Fahrzeugs in einem Nachfolgemonat
Verkauf des Fahrzeugs nach dem Ablauf der Frist:
Die abgeführte NoVA wird nur mehr als sonstiger Aufwand und nicht mehr als Position in der Ertragsrechnung angezeigt. (→ NoVA wird nicht auf der Vorkalkulation angezeigt)
Kalkulationslauf
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