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Die MOTIONDATA Bauarten bzw. EBV-Codes entsprechen den Fahrzeugklassen. Weitere Details dazu finden Sie unter den folgenden Links:

Info
titleHinweis:

Diverse Marken-Schnittstellen übermitteln laufend neue Bauarten. Diese werden aber in den Betriebsdaten nicht automatisch umgeschlüsselt. In diesen Fällen ist der EBV-Code manuell nachzutragen.
Ist bei einer Bauart kein (oder ein von den o. e. Werten abweichender) EBV-Code hinterlegt sowie beim Fahrzeug selbst, ein NoVA Prozentsatz bzw. ein Emissionswert (CO2-Ausstoß) eingetragen, dann wird der NoVA-Rechner mit allen Funktionen geöffnet. Um unerwünschte Ergebnissen entgegenzuwirken empfehlen wir jedoch sicherzustellen, dass bei sämtlichen Fahrzeugen, die korrekte Bauart im Fahrzeugstamm zugewiesen wurde.

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NoVA-Berechnung hinsichtlich aliquoter Berücksichtigung des Bonus-Malus-Betrags bei Gebrauchtfahrzeugen

Gebrauchtfahrzeuge

Bei den Gebrauchtfahrzeugen mit NoVA, die einer GEBWG oder einer deren Unterabteilungen gehören, wird vor dem Aufruf des NoVA-Rechners aus dem MD.DMS geprüft, ob die Fahrzeugstammfelder

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Sobald diese Pflichtfelder befüllt sind, wird der Restwert in % berechnet. Dieser wird dann auch im NoVA-Rechner angezeigt und bei der Berechnung von Bonus/Malus berücksichtigt. Gilt für alle Methoden, alle Fahrzeugarten und alle Besteuerungen (Inlandfahrzeuge, EU-Import, Differenzbesteuerung).

Kundenfahrzeuge

Bei Kundenfahrzeugen wird eine Restwertberechnung immer mit 100% durchgeführt.

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Fahrzeugstammfelder "Ehemaliger Neupreis inkl." und "Mittelwert inkl." (aus KR Preisinfo 2) sind bei Kundenfahrzeugen für den NoVa-Rechner Aufruf und die Restwertberechnung selbst nicht erforderlich

Sind bei einem Kundenfahrzeug die Fahrzeugstammfelder "Ehemaliger Neupreis inkl." und "Mittelwert inkl." im KR Preisinfo 2 befüllt, wird der daraus berechnete Restwert % für die Restwertberechnung nicht berücksichtigt, sondern wird die Restwertberechnung immer mit 100% durchgeführt.

Ermittlung eines Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeugs

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Die NoVA-Berechnungsmethode wird grundsätzlich auf Basis des zuletzt kalkulierten Geschäftsfalls (Berechnungsmethode + Berechnungsvariante) vorausgewählt.
Sollte noch kein letzter Geschäftsfall oder noch keine NoVA-Berechnung (Geschäftsfall A0) existieren, wird sie auf Basis des Erstzulassungsdatums oder falls dieses nicht vorhanden ist auf Basis des Tagesdatums vorausgewählt.

Ausnahmen

Gebrauchtfahrzeuge

Bei Fahrzeugen, die der GEBWG oder Unterabteilungen dieser zugeordnet sind, wird sofern kein Geschäftsfall vorhanden ist, die Berechnungsmethode immer gleich aufgrund des Tagesdatums vorausgewählt.
Nur bei differenzbesteuerten EU-Import-Fahrzeugen wird sie auch zusätzlich aufgrund des Erstzulassungsdatums befüllt.

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