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Noch in Arbeit, noch nicht an Kunden weiter senden!



Erläuterung

Laut aktueller Aussendung des Bundesministerium für Finanzen 'Umsatzsteuer/Versicherungsteuer; Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung; BFH-Urteil vom 14. November 2018, XI R 16/17' treten neue Regelungen für Verträge ab 01.01.2023 in Kraft. 

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Info

In Folge der neuen Anforderung des Bundesministerium für Finanzen wird eine Unterstützung der Abrechnung für Ihre Anwender in der Werkstatt für diese Zusatzgarantien analysiert.

Als Voraussetzung, dass dies zukünftig in Ihren Unternehmen einen Nutzen erzielt, müssen die verkauften Zusatzgarantien als Wartungsvertrag beim Fahrzeug vorhanden sein.

Sollten die Verträge noch nicht erfasst werden, nutzen Sie diese Gesetzesänderung, die Anleitung finden Sie in diesen Link. 

Zeitpunkt

Wann sind diese "Definitionen" im System durchzuführen?

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 Ggf. legen Sie einen neuen Steuercode mit den korrekten Hinterlegungen für die Finanzbuchhaltung im System an, berücksichtigen Sie in diesem Falle dass auch die Konten definiert werden müssen. (Bedienung der Kontentabelle).

(Warnung) Diesen Steuercode, existierend oder neu angelegt, benötigen Sie die Konfigurationen in Folge.

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