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Info |
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Noch in Arbeit, noch nicht an Kunden weiter senden! |
Erläuterung
Laut aktueller Aussendung des Bundesministerium für Finanzen 'Umsatzsteuer/Versicherungsteuer; Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung; BFH-Urteil vom 14. November 2018, XI R 16/17' treten neue Regelungen für Verträge ab 01.01.2023 in Kraft.
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Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit
Info |
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In Folge der neuen Anforderung des Bundesministerium für Finanzen wird eine Unterstützung der Abrechnung für Ihre Anwender in der Werkstatt für diese Zusatzgarantien analysiert. Als Voraussetzung, dass dies zukünftig in Ihren Unternehmen einen Nutzen erzielt, müssen die verkauften Zusatzgarantien als Wartungsvertrag beim Fahrzeug vorhanden sein. Sollten die Verträge noch nicht erfasst werden nutzen Sie diese Gesetzesänderung, die Anleitung finden Sie in diesen Link. |
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In den meisten Betrieben wurde für den späteren Verkauf ein Ersatzteil für die Rechnungslegung der Zusatzgarantie angelegt, der Steuercode bei der Rechnungslegung wird aus diesem Ersatzteil herangezogen.
Abrechnung in der Werkstatt Zusatzgarantie
In der ersten Phase werden die Abrechnungen mit 19% Umsatzsteuer nach der Regelung bis 01.01.2023 überwiegend auftreten, daher sollte bei der Abrechnung manuell auf 0% Umsatzsteuer im Auftrag geändert werden.
Wir informieren Sie in Folge im Jahr 2023, wie in der Erläuterung erwähnt, über eine optimalere Unterstützung der Anwender und somit Fehlerquellen zu vermeiden.
Bei der Abrechnung im Auftragswesen muss beim betreffenden Rechnungsempfänger der Steuercode für 0% Umsatzsteuer hinterlegt werden:
Vorsteuerkorrektur der abgerechneten Ersatzteile bei Zusatzgarantie ab 01.01.2023
In der Version 2023A stellen wir Ihnen im Verzeichnis Auswertungen → Pentaho Auswertungen → Buchhaltung einen Report zur Verfügung.