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Laut Aussendung des Bundesministerium für Finanzen 'Umsatzsteuer/Versicherungsteuer; Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung; BFH-Urteil vom 14. November 2018, XI R 16/17' treten neue Regelungen für Verträge ab 01.01.2023 in Kraft. 

In Folge der neuen Anforderung des Bundesministerium für Finanzen wird eine Unterstützung der Abrechnung für Ihre Anwender in der Werkstatt für diese Zusatzgarantien analysiert.

(Warnung) Als Voraussetzung, dass dies zukünftig in Ihren Unternehmen einen Nutzen erzielt, müssen die verkauften Zusatzgarantien als Wartungsvertrag beim Fahrzeug vorhanden sein.

Sollten die Verträge noch nicht erfasst werden nutzen Sie diese Gesetzesänderung, die Anleitung finden Sie in diesen Link. 

(Warnung) Diese Checkliste dient als Überblick der notwenigen Konfigurationen um die Abrechnungen ab 01.01.2023 umsatzsteuerfrei durchzuführen.

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(Warnung) Diesen Steuercode, existierend oder neu angelegt, benötigen Sie für die in Folge für die Konfigurationen.

Pflege der Wartungsverträge bei Verkauf

In Folge der neuen Anforderung des Bundesministerium für Finanzen wird eine Unterstützung der Abrechnung für Ihre Anwender in der Werkstatt für diese Zusatzgarantien analysiert.

(Warnung) Als Voraussetzung, dass dies zukünftig in Ihren Unternehmen einen Nutzen erzielt, müssen die verkauften Zusatzgarantien als Wartungsvertrag beim Fahrzeug vorhanden sein.

Sollten die Verträge noch nicht erfasst werden nutzen Sie diese Gesetzesänderung, die Anleitung finden Sie in diesen Link. 

Verkauf der Zusatzgarantien

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