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Inhalt

(Fassung 1.10.2019)

Allgemeines

MOTIONDATA VECTOR Software GesmbH (im folgenden MOTIONDATA genannt) stellt dem Kunden die Dienstleistung CDP Cloud gemäß

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Der Vertragsabschluss zwischen MOTIONDATA und dem Kunden kommt mit der Gegenzeichnung des vom Kunden unterfertigten CDP Cloud Nutzungsvertrages (im Folgenden kurz „Nutzungsvertrag“) durch MOTIONDATA und/oder mit Übermittlung von Zugangskennung(en) (Benutzername + Passwort oder PIN-Code) an den Kunden und Freischaltung des Zugangs zu CDP Cloud zustande.

CDP Cloud – Nutzung von Hardware-Komponenten

Die Dienstleistung „CDP Cloud“ umfasst grundsätzlich nur für die Bereitstellung von Serverressourcen (Hardware), nicht aber die Nutzung konkreter Softwareprodukte. Sofern im folgenden bzw. in den Nutzungsbedingungen für begleitende Serviceleistungen für CDP Cloud (Service Level Agreement) nicht abweichend geregelt, umfasst CDP Cloud keine Nutzung von Software. Konkrete Software-Produkte werden gemäß gesonderter Bestellung des Kunden auf Grundlage eines separaten Vertrages freigeschaltet.

CDP Cloud und CDP

CDP Cloud umfasst keine Lizenzen bzw. Nutzungsrechte für die von MOTIONDATA entwickelte und vertriebene Software CDP. Die Nutzung der Software CDP wird im Rahmen eines gesonderten Vertrages zwischen dem Kunden und MOTIONDATA vereinbart und separat verrechnet.

Sofern der Kunde einen entsprechenden Vertrag über die Nutzung der Software CDP abschließt, muss die für CDP Cloud vereinbarte Anzahl gleichzeitiger CDP Sitzungen mit der vereinbarten Anzahl gleichzeitiger CDP Benutzer übereinstimmen. Bei einer Änderung der vereinbarten Anzahl gleichzeitiger CDP Benutzer erfolgt automatisch eine aliquote Anpassung der Vereinbarung für CDP Sitzungen für CDP Solution.

CDP Cloud und Software von Drittanbietern

Die Nutzung der Software DKS (Debitoren-, Kreditoren-, Sachbuchhaltung) des Anbieters Comarch über  CDP Cloud setzt eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit Comarch voraus, wofür zusätzliche Kosten anfallen.

Der Kunde hat bei der Nutzung der Software DKS oder sonstiger Software von Drittanbietern im Rahmen der CDP Cloud die jeweiligen Lizenzbestimmungen zu beachten. Sollte MOTIONDATA hinkünftig andere Software bzw. Softwarekomponenten verwenden, wird MOTIONDATA den Kunden hierüber und die entsprechenden Nutzungsbedingungen informieren.

Nutzungsbedingungen für begleitende Serviceleistungen für CDP Cloud (Service Level Agreement)

Technische Spezifikationen und der genaue Leistungsumfang sowie begleitende Dienstleistungen bzw. Support sind in den Nutzungsbedingungen für begleitende Serviceleistungen für CDP Cloud (Service Level Agreement) geregelt [abrufbar …]. Hierin sind auch Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden bei der Nutzung von CDP Cloud angeführt, die der Kunde zu beachten hat.

Datenschutz

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine von ihm jeweils bekanntgegebenen personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung des von ihm erteilten Auftrages erforderlich sind, von MOTIONDATA verarbeitet und verwendet und zu diesem Zweck auch an sonstige von MOTIONDATA zur Auftragserfüllung beigezogene natürliche oder juristische Personen übermittelt werden dürfen. Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeitet und verwendet und an Dritte übermittelt werden dürfen, wenn diese anderen Zwecke mit dem Zweck, zu dem seine personenbezogenen Daten erhoben wurden, vereinbar sind.

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MOTIONDATA wird mit dem Kunden einen gesonderten schriftlichen Vertrag zur Auftragsbearbeitung gemäß § 28 DSGVO abschließen, mit welchem die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen MOTIONDATA als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO und dem Kunden als Verantwortlichem im Sinne der DSGVO geregelt werden.

Datensicherung

MOTIONDATA sorgt für eine umfassende Datensicherung mittels eines 3-stufigen Systems (Tages-, Wochen- und Monatssicherung), wobei die gesicherten Daten spätestens nach Ablauf eines Monats endgültig gelöscht werden. Der Rückgriff auf den Sicherungsbestand wird auf Basis dieses 3-stufigen Systems ermöglicht.

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Bei der Vertragsbeendigung wird der letzte gesicherte Datenstand zur Abholung durch den Kunden bereitgehalten oder diesem auf Wunsch per Post übermittelt. Der hierfür anfallende Aufwand wird dem Kunden im Rahmen der Abschlussrechnung zu den jeweils aktuellen MOTIONDATA Sätzen verrechnet. Wünscht der Kunde die Zurverfügungstellung der Daten nicht, so hat er dies MOTIONDATA spätestens drei Wochen vor Vertragsbeendigung schriftlich mitzuteilen.

Nutzungsberechtigungen

MOTIONDATA stellt dem Kunden eine oder mehrere Zugangskennungen zur Verfügung. Durch Eingabe der Zugangskennung(en) weist ein Nutzer sich gegenüber MOTIONDATA als berechtigt aus, CDP Cloud im Auftrag und Namen des Kunden zu benutzen und im Rahmen dieser Nutzung Daten aus der Benutzeroberfläche abzurufen oder Daten auf der Benutzeroberfläche abzuspeichern.

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CDP Cloud ist ausschließliches geistiges Eigentum von MOTIONDATA. Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was ihm oder Dritten die Nachahmung der Cloud-Applikation, des Aufbaues der Software oder der Darstellungsform einzelner Datenbankinhalte (Layout/Design) ermöglicht. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbefristet weiter.

Technische Voraussetzungen und Leistungen

MOTIONDATA schafft die technischen Voraussetzungen, um CDP Cloud betriebsbereit zur Verfügung zu stellen. Sofern in den Nutzungsbedingungen für begleitende Serviceleistungen für CDP Cloud (Service Level Agreement) [abrufbar …] nicht anders geregelt übernimmt MOTIONDATA keine Verantwortung für den Dateninhalt und die Korrektheit der Daten.

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CDP Cloud wird dem Kunden nach Maßgabe grundsätzlich permanent (täglich rund um die Uhr) zur Verfügung gestellt, wobei der Kunde zur Kenntnis nimmt und akzeptiert, dass aus Gründen Höherer Gewalt oder technischen Gründen Unterbrechungen möglich sind; dies insbesondere im Zuge von planmäßigen Wartungsarbeiten, oder der Einspielung von Updates, aber auch in Folge von Funktionsstörungen oder Betriebsausfällen. MOTIONDATA sichert zu, derartige Unterbrechungen nach Bekanntwerden im Rahmen ihrer Möglichkeiten ehestmöglich zu beheben.

Entgelt und Preisanpassung

MOTIONDATA berechnet dem Kunden nach durchgeführter Freischaltung, Einrichtung der Kundenparameter und durchgeführter Schulung eine einmalige Freischaltgebühr, sowie die Kosten für die aufgewandten Dienstleistungen im Rahmen der Projektumsetzung.

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Ungeachtet der Möglichkeit einer Preisanpassung steht es MOTIONDATA auch frei, den laufenden Nutzungsvertrag gemäß Punkt 9. zu kündigen und dem Kunden den Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages zu anderen Konditionen anzubieten (Änderungskündigung).

Zahlungsbedingungen

Das vom Kunden für die Nutzung von CDP Cloud gemäß Punkt 7. zu leistende Entgelt ist für jede Abrechnungsperiode im Vorhinein zu bezahlen (Fälligkeit). Sofern im Nutzungsvertrag keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung für jedes Kalenderjahr im Vorhinein, wobei MOTIONDATA allenfalls auch eine aliquote Verrechnung nach Kalendermonaten vornehmen kann.

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Bei Zahlungsverzug hat der Kunde an MOTIONDATA Verzugszinsen gem. § 456 UGB zu bezahlen. Außerdem ist der Kunde im Verzugsfall verpflichtet, MOTIONDATA Mahnspesen zu den jeweils aktuellen, MOTIONDATA Sätzen und alle anfallenden notwendigen und zweckmäßigen Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen. 

Vertragsdauer, Kündigung und sofortige Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund

Sofern im Einzelfall im Nutzungsvertrag nicht anders festgelegt, wird der Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei eine Kündigung durch den Kunden erst nach Ablauf von zwei Jahren ab Zustandekommen des Vertrages möglich ist (Kündigungsverzicht).

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Im Falle der sofortigen Vertragsbeendigung aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Kunden behält MOTIONDATA den Anspruch auf Zahlung des laufenden Entgelts bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin.

Sperre

MOTIONDATA ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu CDP Cloud zu sperren, wenn

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Die Sperre wird aufgehoben, wenn die Gründe für die Sperre weggefallen sind und der Kunde im Falle einer Sperre aufgrund Zahlungsverzuges alle rückständigen Beträge zuzüglich allfälliger Mahnspesen und Verzugszinsen an MOTIONDATA bezahlt hat.

Gewährleistung und Haftung

Jegliche Haftung von MOTIONDATA, aus welchem Rechtsgrunde immer, ist mit dem Betrag von Euro 10.000,- begrenzt.

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In jedem Fall hat der Kunde MOTIONDATA bei der Suche nach den Ursachen einer Funktionsstörung angemessen unentgeltlich zu unterstützen.

Rechtsnachfolge

Die Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und MOTIONDATA gehen wechselseitig auf deren Rechtsnachfolger über und sind erforderlichenfalls förmlich auf diese zu überbinden.

Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und MOTIONDATA und alle damit zusammenhängenden Fragen findet ausschließlich Österreichisches Recht Anwendung; die Anwendbarkeit des ”Einheitlichen UN-Kaufrechts” (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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