Allgemein
Diese Anleitung soll Sie unterstützen den Gesetzeserlass mit CDP zu steuern.
Ihre Anwender werden bei der Fakturierung optimal unterstützt, der Deckungsbeitrag im Fahrzeug soll nach Ihrem Wunsch in der Kalkulation um die Werte erhöht werden und die Buchungen in Ihre Finanzbuchhaltung werden automatisiert.
Konfiguration
Steuerungen Fahrzeughandel
Wählen Sie vom Hauptmenü Fahrzeughandel/ Firmendaten Fahrzeughandel/ Firmendaten Fzg.-Handel I pflegen/ Steuerungen für Fahrzeughandel
Auf der dritten Maske, tragen sie hier den MwSt-Code für die Berechnung ein:
MWSt-Code Berechnung NoVA Rückvergütung
Zulässige Werte: LEER, 0 bis 49
Hier können sie einen Mehrwertsteuercode definieren, der für die Berechnung
der Bemessungsgrundlage der NoVA Rückvergütung benötigt wird.
LEER = NoVA Rückvergütung ist nicht aktiv
0 - 49 = zur Berechnung der NoVA Bemessungsgrundlage für die Rückvergütung
wird der dem Mehrwertsteuercode entsprechende Prozentsatz verwendet.
Beispiel mit 20% (MwSt.Code 2), sowie NoVA Berechnung vom Einkaufspreis:
um die NoVA-Bemessungsgrundlage des Handelsfahrzeuges zu errechnen, wird folgende Berechnung durchgeführt:
Einkaufspreis: 19.620,00
abzüglich 20 % (lt.Steuercode): - 3.270,00
-----------
16.350,00
abzüglich 9 % (Nova-%-Satz): - 1.350,00
-----------
NoVA Bemessungsgrundlage: 15.000,00
Sonstiger Aufwand/ Ertrag für NoVA Rückvergütung
Wählen Sie vom Hauptmenü Fahrzeughandel/ Sonstige Aufwände und Erträge/ Firmendaten Sonst.Aufwände und Erträge/ Aufwands-/Ertragsgruppen
Definieren Sie eine Ertragsgruppe UND eine Aufwandsgruppe (für Fakturengutschriften wird dieser Aufwand benötigt um auch die Rückvergütung ordnungsgemäß zu stornieren), mit welcher die NoVA Rückvergütung angelegt wird:
In der Aufwands-/Ertragsgruppe definieren Sie, ob der Wert in die Kalkulation einfließen soll oder nicht.
Hinweis: die Aufwands- und Ertragsgruppe muss mit dem Wert 'NOVA' beginnen, nur die letzte Stelle ist frei definierbar.
Es werden nur die Felder Bezeichnung, Gültig für N/V/G/A, Nicht in Aufw./Ertr.sum. berücksichtigt. Alle weiteren Eingaben sind für die NoVA Rückvergütung nicht relevant!
Hinweis: Diese Gruppe wird bei Faktura des Geschäftsfalles mit dieser Hinterlegung automatisch als Sonstiger Ertrag generiert.
Geschäftsfälle
Wählen Sie vom Hauptmenü Fahrzeughandel/ Firmendaten Fahrzeughandel/ Firmendaten Fzg.-Handel I pflegen/ Geschäftsfälle
Definieren Sie einen neuen (oder ändern einen bereits bestehenden) Geschäftsfall für die NoVA Rückvergütung:
NoVA Rückvergütung
Zulässige Werte: LEER, 1, 2
Hier wird gesteuert, ob für das Fahrzeug eine Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe errechnet werden soll.
Wenn eine Rückvergütung berechnet werden soll, dann wird im Feld 'NoVA Bemessungsgrundlage' definiert, ob der Betrag manuell eingegeben oder vom Einkaufspreis des Fahrzeugs ermittelt werden soll.
LEER NoVA Rückvergütung wird nicht berechnet
1 NoVA Rückvergütung wird berechnet,
die Verbuchung in die FIBU erfolgt ohne Vorsteuer (Kapitel Buchung FIBU)
2 NoVA Rückvergütung wird berechnet,
die Verbuchung in die FIBU erfolgt mit Vorsteuer (Kapitel Buchung FIBU)
Hinweis: Eingaben in dieses Feld sind nur bei Gebrauchtfahrzeugen möglich und werden auch nur für Gebrauchtfahrzeuge übernommen. Weiters muss in diesem Fall das Feld 'NoVA verrechnen' LEER sein und im Feld 'NoVA Rückvergütung Ertragsgruppe' ein Wert eingetragen sein.
NoVA Bemessungsgrundlage
Zulässige Werte: LEER, 1
Hier wird gesteuert, wie die Bemessungsgrundlage bei einem NoVA-pflichtigen Gebrauchtfahrzeug für die Rückvergütung ermittelt werden soll.
LEER die Bemessungsgrundlage muss manuell eingetragen werden
1 die Bemessungsgrundlage ist der Einkaufspreis des Fahrzeugs wenn 'NoVA Rückvergütung' = '1', dann wird der Einkaufspreis als Basis für die Rückrechnung herangezogen. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich dann durch Abziehen des Steuer- und des NoVA-Betrags
2 die Bemessungsgrundlage ist der Verkaufspreis des Fahrzeugs, dieser Wert ist nicht erlaubt, wenn 'NoVA Rückvergütung' = '1'
Hinweis: Eingaben in dieses Feld sind nur bei Gebrauchtfahrzeugen möglich und werden auch nur für Gebrauchtfahrzeuge übernommen.
FIBU Steuerungen
Wählen Sie vom Hauptmenü: Datenpflege/ Firmendaten Verrechnung/ Finanzbuchhaltung/ Fibu Steuerungen
Rückvergütung
In diesem Feld können Sie das NoVA-Verbindlichkeitskonto Finanzamt für die Buchung der Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) definieren
DKS-Buchungen
Die Buchungslogik der Erlös-, Bestands- und WES Konten bleibt bei der Verbuchung prinzipiell unverändert erhalten.
Nur das NoVA Rückvergütungskonto wird aus den FIBU-Steuerungen ermittelt, in unserem Beispiel die Kontonummer 34025.
Beispiel
Einkauf erfolgte mit 0% Vorsteuer durch einen Privaten mit 19.620,00 EUR, das Fahrzeug hat einem NoVA Satz von 9% definiert.
In den Steuerungen Fahrzeughandel wurde 20% lt. MWSt-Code Berechnung NoVA Rückvergütung hinterlegt.
Beispiel 1
Angaben im Geschäftsfall mit dem Wert 2 (NoVA Rückvergütung wird berechnet,
die Verbuchung in die FIBU erfolgt mit Vorsteuer)
1200019.620,00 HBestandskonto
5200015.000,00 SWareneinsatz
25000 3.270,00 SVorsteuer 20%
34025 1.350,00 SNoVA Rückvergütung
Beispiel 2
Angaben im Geschäftsfall mit dem Wert 1 (NoVA Rückvergütung wird berechnet,
die Verbuchung in die FIBU erfolgt ohne Vorsteuer)
1200019.620,00 HBestandskonto
52000 18.270,00 SWareneinsatz
34025 1.350,00 SNoVA Rückvergütung
NoVA – Rückvergütung ab 2017C
Berechnung im Programm laut diesen Vorgaben bei Faktura GW mit NoVA-Rückvergütung
Die NOVA-Rückvergütung muss auf das Erstzulassungsdatum abgestimmt sein:
- Liegt das Erstzulassungsdatum vor dem 1.7.2008 ist die Berechnung bei differenzbesteuerten Fahrzeugen wie folgt:
Einkaufspreis / 1,2 / 1,XX * 0,XX = NOVA-Rückvergütungsbetrag (XX = NOVA-Prozentsatz)
- Ist das Erstzulassungsdatum nach dem 30.6.2008 und vor dem 1.3.2014 ist die Berechnung bei
differenzbesteuerten Fahrzeugen wie folgt:
Einkaufspreis
+/- NOVA- BONUS/MALUS-ACHTELUNG (ACHTUNG: BONUS WIRD HINZUGERECHNET; MALUS WIRD ABGEZOGEN!)
= Basis für NoVA / 1,2
Basis für NoVA / 1,XX * 0,XX)
+/- NOVABONUS/MALUS-ACHTELUNG
= NOVA-Rückvergütungsbetrag
- Ist das Erstzulassungsdatum nach dem 1.3.2014 ist die Berechnung bei differenzbesteuerten Fahrzeugen wie folgt:
Einkaufspreis
+/- NOVA- BONUS (ACHTUNG: BONUS WIRD HINZUGERECHNET; MALUS WIRD ABGEZOGEN!)
= Basis für NoVA / 1,2
Basis für NoVA /1,XX * 0,XX
+/- Bonus oder Malus
= NOVA-Rückvergütungsbetrag
ACHTUNG: In diesem Fall ist immer der entsprechende Bonus oder Malus des entsprechenden
Zulassungsdatum zu verwenden!!!!
Wenn es ein GW vollbesteuert ist wird der Einkaufspreis nicht durch 1,2 dividiert, restliche Berechnung bleibt ident.
ACHTUNG AUF BONUS – WENN DIESER HÖHER IST WIRD KEINE NOVA RÜCKGERECHNET!