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Programmbeschreibung

In diesem Quick Start Guide wird beschrieben, was zu tun ist, wenn sich der Prozentsatz der Mehrwertsteuer ändert.
Die Mehrwertsteuer wird ab 01.01.2024 in der Schweiz von 7,7 % auf 8,1 % geändert.

Diese Vorgehensweise kann auch für Änderungen in anderen Ländern verwendet werden.

Änderung des bestehenden MwSt-Codes (Standardsteuercode)

Die Änderung der Mehrwertsteuer vom alten auf den neuen Steuersatz müssen Sie nach dem letzten Tagesabschluss mit dem bisherigen Steuersatz und vor Rechnungslegung mit dem neuen Steuersatz durchführen.

Dies bedeutet im Falle der Steuersatzänderung per 01.1.2024:

  • NICHT VOR dem Tagesabschluss vom 31.12.2023 da dieser den 7,7% Steuersatz zum Abschluss benötigt.
  • UNBEDINGT BEVOR bevor die erste Faktura ab 01.01.2024 mit 8,1% Steuersatz erstellt wird.

wichtige Schritte für Renault-Händler 

Vor der Änderung des Steuersatzes:

Sie müssen allfällig noch nicht verarbeitete Schnittstellen übernehmen:

  • Handelsfahrzeug Rechnungsdaten (ACC.AGG; ACC.AGN)
    Menüpunkt 10.4.5. (Neuwagen), 10.4.10. (Gebrauchtwagen)
  • MCX - Sonstige Aufwände und Erträge (BIR.MCX)
    Menüpunkt 9.9.7.3.1.2.
  • Garantie-Gutschriften (WAR.ART)
    Menüpunkt 1.12.10.
  • Teilerechnungen (ACC.ADN)
    Menüpunkt 9.9.7.2.9.2.

Nach der Änderung des Steuersatzes:

  • Da die Typen und Optionen inkl. Mehrwertsteuer geliefert werden, müssen Sie unbedingt die Dateien für die Typen und Optionen (BIR.SCP) neu in das CDP einspielen
    Menüpunkt 10.4.1.
  • Der Katalog MCX Verkaufsförderung muss ebenfalls aktualisiert werden (BIR.PLT)
    Menüpunkt 9.9.7.3.1.1.

Änderung des entsprechenden MwSt-Codes

Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den Menüpfad Datenpflege → Firmendaten Verrechnung Mehrwertsteuersätze auf und wählen Sie hier Ihren aktuellen Standard MwSt-Code (im Standardfall 2) aus.

(Warnung) Üblicherweise wird für die Steuersatzänderung ein neuer Steuercode für die Finanzbuchhaltung benötigt. Klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Buchhaltung ab!
Hinterfragen Sie ob die "Fehlerauffangkonten" ebenfalls geändert werden müssen. (Feld Erlöskonto, Erlösberichtigg-Kto - blaue Markierung)

 

Führen Sie die Anpassungen beim Steuercode, ggf. mit Angaben Ihrer Buchhaltung, durch:

mögliche Konfiguratioen vor der Steuersatzänderung

Anlage eines zusätzlichen MwSt-Codes für die bisherige MwSt.

(Info) Für Gutschriften zu Belegen aus dem Auftragswesen vor dem 01.01.2024 benötigen Sie den Steuersatz von 7,7% MwSt. 

Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den Menüpfad Datenpflege → Firmendaten Verrechnung Mehrwertsteuersätze auf 

Wählen Sie einen freien Code, im Beispiel wird der MWSt Code „10" angelegt.
Hinterlegen Sie alle Eingaben des vorher gültigen Standard MwSt-Code (im Standardfall 2):

 
(Warnung) Bei einer betreffenden Gutschrift für eine Rechnung vor dem 01.01.2024 muss vor der Faktura der Standard MwSt-Code manuell auf diesen Steuercode geändert werden!

Gutschriften zu einem Fahrzeug werden immer mit dem Steuerbetrag erstellt mit welchen das Fahrzeug fakturiert wurde! 

Änderung des MwSt-Codes für rückdatierte Rechnungen Handelsfahrzeuge

Für die Faktura eines Handelsfahrzeugs mit dem alten MwSt-Satz (hier 19%) gehen Sie folgendermaßen vor:
Legen Sie einen eigenen Geschäftsfall für diese Rechnungen an und hinterlegen Sie den MwSt-Code auf den von Ihnen neu angelegten MwSt.Code ab  (hier MwSt.-Code 10 für die 19%). 
Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den Menüpfad Fahrzeughandel → Firmendaten Fahrzeughandel → Firmendaten Fzg.-Handel I pflegen → Geschäftsfälle auf

 


(Warnung) 

Änderung des MwSt-Codes für Faktura eines Auftrgas

Im Auftrag ändern Sie den MwSt-Code in der Abschlussmaske vor der Faktura. Geben Sie hierzu beim Rechnungsempfänger eine „2" = Ändern ein.


 

Ändern Sie den MwSt-Code hier auf den von Ihnen neu angelegten Code (hier MwSt.-Code 10 für die 19%) ab:


 


Kunden mit einer Überleitung der Schnittstelle in eine angeschlossene Buchhaltung

Erfassung der Konten für den neu erstellten MwSt-Code

Für den Fall, dass Sie für die o.a. Fälle einen zusätzlichen MwSt-Code für den vorher gültigen Code angelegt haben, müssen Sie darauf achten, dass für diesen neuen MwSt-Code auch die korrekten Konten hinterlegt sind, falls die Buchungsdaten bei Ihnen in eine angeschlossene Buchhaltung übergeleitet werden.
Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den Menüpfad Datenpflege → Firmendaten Verrechnung → Finanzbuchhaltung → Konten neu auf. 
Wählen Sie, wie in u.a. Beispiel, die Marke aus. Markieren Sie das entsprechende Feld (Kombination aus Statistikgruppe und Werkstattbereich). Geben Sie dann rechts im Fenster mit den Konten die korrekte Kontonummer beim neu angelegten MwSt-Code für die Buchhaltungsüberleitung ein:


 

Führen Sie diesen Vorgang für alle angelegten Marken und die dazugehörigen Statistikgruppen/Werkstattbereiche durch.

(Warnung) ACHTUNG: Die Konten müssen eventuell angepasst werden: das kommt darauf an, wie Sie dies in der Buchhaltung (wieder insbesondere für DKS-Kunden) konfiguriert habenWenn die Konten steuerlich getrennt geführt werden, müssten eventuell neue Konten angelegt werden. Hierfür gibt es bis dato allerdings keine Empfehlung, auch nicht von den Buchhaltungs-Systemen. Sie können aber auch die Umsatzsteuer-Verprobung anpassen und für das Jahr 2020 gemischte Steuersätze auf den Konten führen. Wenden Sie sich hier am besten auch an Ihren Buchhaltungs-Hersteller.

Sie können diese Änderung natürlich auch in der "alten" Kontenpflege durchführen. Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den Menüpfad Datenpflege → Firmendaten Verrechnung → Finanzbuchhaltung → Konten auf. 

Information bezügl. Kontenanpassungen für Kunden mit angeschlossener Buchhaltung, bzw. lt. Vorgabe vom Importeur

Es könnte sein, dass im Zuge der MwSt.-Änderung div. Kontenanpassungen erforderlich sind, lt. Vorgabe Ihrer angeschlossenen Buchhaltung, bzw. lt. Vorgabe von Ihrem Importeur. Inwieweit Sie hier etwas unternehmen müssen, klären Sie bitte direkt mit Ihrem Buchhaltungsanbieter bzw. Ihrem Importeur ab.

Falls Konten angepasst werden müssen, muss dies von Ihnen in der Buchhaltung durchgeführt und auch von Ihnen im CDP eingepflegt werden. (Datenpflege → Firmendaten Verrechnung → Finanzbuchhaltung → Konten neu)

Kunden, die das Kassenmodul  IKS  in Verwendung haben 

Auch im Kassensystem muss die Änderung der MwSt. berücksichtigt werden. Falls ein alter Beleg von vor dem 01.07. in der Kassa verbucht wird, muss die MwSt. geändert werden können.

Der MwSt.-Code ist fix in den Transaktionen (9.3.10.4) hinterlegt. Z.B. bei „Büromaterial“ ist der Code 2 (jetzt 16%) hinterlegt. Wenn sie einen alten Beleg von vor 1.7. einbuchen, müssen Sie beim Kassieren die Möglichkeit haben, den Code auf den neu angelegten mit 19% zu ändern. 

Daher muss in allen Transaktionen, bei denen der MwSt.-Code 2 definiert ist, das Kennzeichen „Eingabe/Änderung Steuer“ leer sein. Dadurch ist beim Kassieren der Steuercode änderbar.

Das gleiche gilt auch für den Steuercode für 7% MwSt. (wird nur in IKS benötigt). D.h. falls Sie in der Kasse noch Belege mit dem alten Steuersatz verbuchen müssen, müssen die Punkte unter Kapitel "Änderung des bestehenden MwSt.-Codes" und "Anlage eines zusätzlichen MwSt.Codes für die alte MwSt" auch für den MwSt.-Satz 7%, bzw. neu 5% durchgeführt werden. Die Transaktionen mit diesem Steuercode müssen ebenfalls, wie vorab beschrieben, angepasst werden. Z.B. Bei „Bewirtung“ ist der Code 1 (jetzt 5%) hinterlegt. Falls erforderlich müssen Sie den auf den neu angelegten Code mit 7% ändern können.

Beim Kassieren wird bei Auswahl der entsprechenden Transaktion der MwSt.-Code angezeigt, der in der Transaktion hinterlegt ist. Durch die o.a. Anpassung ist dieses Feld nun änderbar. 

Ersetzen Sie diesen Code ggf. durch den neu angelegten Code, wenn der Beleg mit dem alten Steuersatz verbucht werden soll.


Empfehlungen

Da für den Ausdruck des Textes für die Rechnung immer der aktuelle Text aus dem Mehrwertsteuercode gedruckt wird empfehlen wir Ihnen den Text ohne % Angabe im aktuellen Steuercode zu hinterlegen. 

Den Ausdruck des %-Satzes können Sie mit Hilfe von Rechnungsendtexten auf die geänderten MwSt. Sätze hinzuweisen. z.B.: "Geänderter MwSt. Satz im Zeitraum von 1.7.2020 bis 31.12.2020 16%. Im Zeitraum davor und danach 19%." 

Zusammenfassung / Zeitplanung für die Änderungen

Die „Vorarbeiten", neuen MwSt-Code für den alten MwSt.-Satz erstellen und Einrichtung der Konten, falls benötigt, können Sie jederzeit, auch jetzt schon, durchführen.

(Warnung) Die Änderung der MwSt vom alten auf den neuen MwSt.-Satz, dürfen Sie erst zu Beginn der Gültigkeit des neuen Satzes (in unserem Beispiel am 01.07.2020) vornehmen. Aber auf jedem Fall VOR der ersten Faktura mit dem neuen Steuersatz 


Änderung auf den "alten" Ursprünglichen Steuerstz (in unserem Beispiel auf 19%)

Ab Januar 2021 gilt, nach derzeitigem Stand, wieder der alte Steuersatz von 19%. 

Für diese Änderung unternehmen Sie die gleichen Schritten, nur eben umgekehrt, sodass in unserem Beispiel 19% der aktuelle Steuersatz ab Januar 2021 ist und 16% der alte Steuersatz, den Sie sicher auch noch benötigen werden, falls z.B. eine Gutschrift für eine Rechnung aus dem Dezember 2020 erstellt werden muss.

Allgemein gilt: überall, wo in diesem Dokument der 30. Juni beschrieben ist, ist das für die Rückänderung der 30./31. Dezember. Dort, wo der 01. Juli beschrieben ist, gilt dann der 01. Januar.  

(Warnung) Die Rück-Änderung der MwSt in unserem Fall von 16% auf von 19%, dürfen Sie erst zu Beginn der Gültigkeit des neuen Satzes (in unserem Beispiel am 01.01.2021) vornehmen. Aber auf jedem Fall VOR der ersten Faktura mit dem neuen Steuersatz 

Anhang

Checkliste / Vorbereitungen


WAS

WO

WER HILFT

Kommentar

OK

1

Änderung der Mehrwertsteuer

CDP

Vector

Siehe Kapitel "Änderung des bestehenden MwSt.-Codes".
Darf erst am Tag der Gültigkeit des neuen MwSt.-Satzes  durchgeführt werden!


2

Anlage eines neuen MwSt-Codes für 19% MwSt

CDP

Vector

Siehe Kapitel "Anlage eines zusätzlichen MwSt.-Codes... ff".
Nur falls erforderlich! Kann bereits vor dem Tag der Gültigkeit des neuen MwSt.-Satzes  durchgeführt werden!


3

Pflege der Konten für den neu angelegten MwSt-Code

CDP

Vector

Siehe Kapitel "Kunden mit einer Überleitung der Schnittstelle in eine angeschlossene Buchhaltung... ff" 
Nur falls erforderlich! Kann bereits vor dem Tag der Gültigkeit des neuen MwSt.-Satzes  durchgeführt werden!









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