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Programmbeschreibung


Damit Ihre Kunden ab 2017 den E-Mobilitätsbonus für bei Ihnen gekaufte Fahrzeuge einreichen können, müssen Sie auf der Fahrzeugrechnung


  1. den E-Mobilitätsbonusanteil des Autoimporteurs gewähren, sowie
  2. einen standardisierten Informationstext drucken.



In Folge wird dargestellt wie Sie diese beiden Bedingungen einfach in CDP erfüllen können.


Grundeinstellung


Positionstexte Fahrzeughandel


Legen Sie die Texte als Textkonserve folgendermaßen an: 

Legen Sie die Textnummern ‚E17' und ‚E17.' an. Kopieren Sie hierfür den Text aus dem Anhang.


Fahrzeug Sonstige Positionen


Wenn Sie das Modul „Integrierte Staffelrabatte" nicht zur Verfügung haben, gewähren Sie den E-Mobilitätbonusanteil der Autoimporteure als Sonstige Position. Um die Eingabe bei den einzelnen Fahrzeugen zu erleichtern, sollten Sie sich die Vorgaben für diese Sonstige Position in den Firmendaten Fahrzeughandel vorbereiten.

Legen Sie die Sonstige Position ‚EMOB.' an.

Überlegen Sie – evtl. gemeinsam mit Ihrer Buchhaltung – welche Statistikgruppen Sie hier am besten verwenden wollen:


  • Wenn Sie dieselbe Statistikgruppe wie beim Fahrzeug verwenden, wird der Erlös Neufahrzeug reduziert
  • Wenn Sie eine andere Statistikgruppe verwenden, bleibt der Erlös Neufahrzeug wie gehabt, auf einem anderen Konto (das Sie hinter der Statistikgruppe hinterlegen) wird die Erlösminderung gebucht.



Abhängig davon, wie Ihr Autoimporteur den E-Mobilitätsbonusanteil an Sie vergütet, können Sie einen Einkaufspreis für diese Position definieren oder auch nicht.


Programmaufruf


Textpositionen


Bei Bedarf können Sie diese Texte nun als Textposition zum Fahrzeug hinzufügen.


E-Mobilitätsbonusanteil als Sonstige Position


Bei Bedarf können Sie E-Mobilitätsbonusanteil des Autoimporteurs als Sonstige Position zum Fahrzeug hinzufügen.





Rechnung mit E-Mobilitätsbonusanteil als Sonstige Position


Bei Fahrzeugfakturierung wird der Text auf der Rechnung gedruckt.




Hierfür sind spezielle Geschäftsfälle 500E und 500EV hilfreich. Diese legen Sie im Menüpunkt 2.11.1.5. an. Legen Sie einen Geschäftsfall für Neu- und einen für Vorführfahrzeuge an.


E-Mobilitätsbonusanteil als Staffelrabatt


Wenn Sie das Modul „Integrierte Staffelrabatte" zur Verfügung haben, empfiehlt es sich, den E-Mobilitätsbonusanteil als Staffelrabatt zu behandeln.


Rechnung mit E-Mobilitätsbonusanteil als Staffelrabatt


Bei Fahrzeugfakturierung wird der Text auf der Rechnung gedruckt.


Anhang


Anbei finden Sie einen Text zum Kopieren in die Positionstexte Fahrzeughandel.

Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, gesetztes konform zu arbeiten, und den aktuell gültigen Text zu hinterlegen. Es gibt unterschiedliche Texte für den Kauf bei E-PKWs, E-Zweirädern und E-Fahrrädern. 

Stand 2019 für E-PKW:

Die E-Mobilitätsoffensive ist ein Leuchtturm der #mission2030, der Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung. Als ein Umsetzungsschwerpunkt wird von Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) und Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) gemeinsam mit den Automobilimporteuren ein E-Mobilitätsbonus für E-Pkw und leichte E-Nutzfahrzeuge gewährt. Dieser E-Mobilitätsbonus wird unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Automobilimporteuren bzw. Autohandel bewilligt. Der E-Mobilitätsbonusanteil der Automobilimporteure für den Ankauf von E-Pkw und leichten E-Nutzfahrzeugen ist auf dieser Rechnung extra ausgewiesen. Der E-Mobilitätsbonusanteil im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive von BMNT und BMVIT für den Ankauf von E-Pkw und leichten E-Nutzfahrzeugen kann – sofern alle Voraussetzungen im Sinne der Förderaktion erfüllt sind – nach zuerst erfolgter Registrierung und anschließender Fördereinreichung bei der Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) unter www.umweltfoerderung.at zur Auszahlung gelangen. Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung der Förderung nur dann möglich ist, wenn alle Voraussetzungen der Förderaktion – diese finden Sie im Detail unter www.umweltfoerderung.at – erfüllt sind. Der zum Betrieb erforderliche Strom bzw. Wasserstoff muss nachweislich mit erneuerbaren Energieträgern produziert werden. Die Förderaktionen der E-Mobilitätsoffensive von BMNT und BMVIT erfolgen im Rahmen des Klima- und Energiefonds, des klimaaktiv mobil Programms und der Umweltförderung im Inland.

Stand 2017:

Im Rahmen einer gemeinsamen Förderaktion für E-Mobilität mit erneuerbarer Energie gewähren das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) und das Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie (bmvit) gemeinsam mit den Autoimporteuren einen E-Mobilitätsbonus für E-Pkw. Dieser E-Mobilitätsbonus wird unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Autoimporteuren bzw. Autohandel gewährt. Der E-Mobilitätsbonusanteil der Autoimporteure für den Ankauf von
E-Pkw ist auf dieser Rechnung extra ausgewiesen. Der E-Mobilitätsbonusanteil von BMLFUW und bmvit für den Ankauf von E-Pkw kann – sofern alle Voraussetzungen im Sinne der Förderaktion erfüllt sind – nach zuerst erfolgter Registrierung und anschließender Fördereinreichung bei der Abwicklungsstelle KPC Public Consulting GmbH unter www.umweltfoerderung.at zur Auszahlung gelangen. Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung der Förderung nur dann möglich ist, wenn alle Voraussetzungen der Förderaktion – diese finden Sie im Detail unter www.umweltfoerderung.at – erfüllt sind. Der zum Betrieb erforderliche Strom bzw. Wasserstoff muss nachweislich mit erneuerbaren Energieträgern produziert werden. Diese Förderaktion E-Mobilitätsbonus für E-Pkw von BMLFUW und bmvit und Autoimporteuren erfolgt im Rahmen des Klima- und Energiefonds, des klimaaktiv mobil Programms und der Umweltförderung im Inland.

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