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7.42.2 ENTSORGUNGSKOSTEN


In diesem Format können Sie Angaben zur Berechnung des Entsorgungskosten-
betrages machen.
Ist laut Steuerungen definiert, dass Entsorgungskosten verrechnet werden,
so wird bei Fakturierung eines Werkstattauftrages eine Position für
Entsorgungskosten generiert. Als Basis für diese Berechnung wird die
Teilesumme inklusive Kleinmaterial herangezogen.
Es können unterschiedliche Varianten zur Berechnung definiert werden.
Im Kundenstamm kann wiederum eine dieser angelegten Varianten eingetragen
werden, die dann in der Auftragsbearbeitung bei Fakturierung eines
Werkstattauftrages vorgeschlagen wird.


Pflege Entsorgungskosten - VENS010


Variante 1 Stelle alphanumerisch
Die Variante definiert die Berechnung der Entsorgungskosten.


Pflege Entsorgungskosten - VENS011


Bezeichnung 50 Stellen alphanumerisch
In diesem Feld können Sie die Bezeichnung der Lieferscheinvariante eingeben.
Die Bezeichnung darf nicht leer bleiben.


Entsorgungskosten bis Betrag
3 mal 7 Vor- 2 Nachkommastellen numerisch
Zulässige Werte: 0 bis 9.999.999,99
Hier können Sie drei Grenzwerte angeben, bis zu denen der jeweils
nebenstehende Prozentsatz zur Berechnung des Entsorgungskostenbetrages
herangezogen wird.


Entsorgungskosten Prozentsatz
4 mal 2 Vor- 1 Nachkommastelle numerisch
Zulässige Werte: 0,0 bis 99,9
In diesen vier Feldern geben Sie an, welcher Prozentsatz der Entsorgungs-
kostenbasis jeweils zur Berechnung des Entsorgungskostenbetrages herange-
zogen wird. Welcher der vier Prozentsätze letztlich für die Berechnung
herangezogen wird, entscheidet sich aufgrund des Entsorgungskosten-
Basisbetrages und der nebenstehenden Grenzwerte.
Beispiel: In dem Beispiel wird davon ausgegangen, dass Sie nur eine
dreifache Staffelung des Entsorgungskostens vornehmen wollen und die
vierte Staffel nicht benötigen.
Bis zu einer Entsorgungskostenbasis von 500,- sollen zusätzlich 5% als
Entsorgungskosten berechnet werden. Bis 2.000,- werden 3% und
ab 2.000,- 1% verrechnet.
Die Staffelung sieht dann so aus:
Bis Betrag-1: 0,- 0%
Bis Betrag-2: 500,- 5%
Bis Betrag-3: 2.000,- 3%
Darüber 1%
Enthält nun ein Auftrag als Entsorgungskostenbasis z.B. den Betrag
von 4.000,- , so ergibt sich folgende Berechnung:
5% von 500,- ---> 25,-
3% von 1.500,- ---> 45,-
1% von 2.000,- ---> 20,-
Summe Entsorgungskosten ---> 90,-
HINWEIS: Für die Berechnung des Gesamt-% auf ET (Gesamtrabatt auf
Ersatzteile im Auftrag) werden die Entsorgungskosten behandelt wie
jeder andere Ersatzteil. Normalerweise wird der Gesamtrabatt auch auf
die Entsorgungskosten gerechnet. Soll dies nicht erfolgen, so müssen
Sie im Ersatzteilsatz, der den Entsorgungskosten zugeordnet ist,
angeben, daß es sich um einen Nettopreisteil handelt. Dann werden die
Entsorgungskosten von der Rabattierung ausgenommen.


Entsorgungskosten Minimalbetrag
7 Vor-, 2 Nachkommastellen numerisch
Zulässige Werte: 0 bis 9.999.999,99
Hier können Sie einen Mindestbetrag eingeben, der für Entsorgungsko-
sten verrechnet wird, falls die Berechnung aus der Prozentstaffelung
einen Wert ungleich Null ergibt.


Entsorgungskosten Maximalbetrag
7 Vor-, 2 Nachkommastellen numerisch
Zulässige Werte: 0 bis 9.999.999,99
Hier können Sie einen Höchstbetrag angeben, der für Entsorgungskosten
verrechnet werden soll, unabhängig von dem aufgrund der Staffelung
errechneten Betrag.


Entsorgungskosten Rundungsverfahren
1 Stelle alphanumerisch
Zulässige Werte: LEER, 1, 2, 3
Hier können Sie angeben, nach welchem Verfahren der errechnete Entsor-
gungskostenbetrag gerundet werden soll. Die Rundung bezieht sich nur
auf die Werte in der Standardwährung.
LEER = nicht runden
1 = Kaufmännische Rundung
2 = Aufrunden
3 = Abschneiden


Entsorgungskosten Nachkommastellen
2 Stellen numerisch
Zulässige Werte: -1, 0, 1, 2
Hier können Sie festlegen, auf welche Stelle gerundet werden soll.
-1 = auf 10-er Stelle runden
0 = auf 1-er Stelle runden
1 = auf eine Nachkommastelle runden
2 = auf zwei Nachkommastellen runden


Ersatzteilnummer/Marke 20 + 2 Stellen alphanumerisch
Hier können Sie angeben, mit welcher ET-Nummer die Ersatzteilposition
für Entsorgungskosten eines Auftrages angelegt werden soll. Diese
Teileposition wird in der Folge behandelt wie jede andere, wird jedoch
nicht lagermäßig gebucht. Für Entsorgungskosten werden auch keine
Bewegungssätze in die Ersatzteilbewegungsdatei abgestellt.
ACHTUNG: Die hier angegebene Ersatzteilnummer muß im Ersatzteilstamm
angelegt sein, sonst erfolgt keine Entsorgungskostenberechnung. Es sollten
dort auch unbedingt Einkaufs- und Verkaufspreis definiert sein, da für die
Wareneinsatzbuchung bei der Entsorgungskostenposition das Verhältnis
Verkaufspreis zu Einkaufspreis aus dem Ersatzteilstammsatz verwendet wird.
Mit diesem Verhältnis wird aus dem verrechneten Entsorgungskostenbetrag
der Wareneinsatz errechnet.
Beispiel: Auf der Rechnung verrechneter Entsorgungskostenwert 56,-
Verkaufspreis im zugehörigen Entsorgungskosten-Ersatzteil 2,-
Normal-Einkaufspreis im zugehörigen Entsorgungskosten-ET 1,-
Rechenverfahren: 56,- * (1,- / 2,- )
Ergibt einen Wareneinsatz von 28,-
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