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Die MOTIONDATA Bauarten bzw. EBV-Codes entsprechen den Fahrzeugklassen. Weitere Details dazu finden Sie unter den folgenden Links:
- Klasse L – Krafträder
- Klasse M – Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern
- Klasse N – Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (Lastkraftwagen)
- Klasse O – Anhänger (einschließlich Sattelanhänger)
- Klasse R – Land- und forstwirtschaftliche Anhänger
- Klasse S – Gezogene auswechselbare Land- und forstwirtschaftliche Maschinen
- Klasse T – Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern gemäß der Richtlinie 2003/37/EG
- Klasse C – Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Gleisketten gemäß der Richtlinie 2003/37/EG
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Diverse Marken-Schnittstellen übermitteln laufend neue Bauarten. Diese werden aber in den Betriebsdaten nicht automatisch umgeschlüsselt. In diesen Fällen ist der EBV-Code manuell nachzutragen. |
Im NoVA-Rechner wird der NoVA-Prozentsatz anhand des CO2-Werts ermittelt. Ist kein CO2-Wert bekannt, wird bei PKWs, Wohnmobile und bei leichten Nutzfahrzeugen eine manuelle Berechnung aufgrund der Leistung durchgeführt. In dem Fall wird der CO2-Emissionswert mit dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt angenommen und aufgrund des so berechneten CO2 Werts wird dann der NoVa-Prozentsatz berechnet.
Die Anpassung betrifft alle Methoden ab Methode 9.
Motorräder sind im NoVA Rechner aus der manuellen Berechnung ausgenommen. Da ist zurzeit keine manuelle Berechnung aufgrund des Hubraums implementiert.
NoVA-Berechnung hinsichtlich aliquoter Berücksichtigung des Bonus-Malus-Betrags bei Gebrauchtfahrzeugen
Gebrauchtfahrzeuge
Bei den Gebrauchtfahrzeugen mit NoVA, die einer GEBWG oder einer deren Unterabteilungen gehören, wird vor dem Aufruf des NoVA-Rechners aus dem MD.DMS geprüft, ob die Fahrzeugstammfelder
- "Ehemaliger Neupreis incl. (lt. Eurotax)" sowie
- "Mittelwert incl (lt. Eurotax)"
befüllt sind.
Falls nicht, wird der Benutzer mit einer Meldung darauf hingewiesen, und der Aufruf des NoVA-Rechners wird unterbunden.
Sobald diese Pflichtfelder befüllt sind, wird der Restwert in % berechnet. Dieser wird dann auch im NoVA-Rechner angezeigt und bei der Berechnung von Bonus/Malus berücksichtigt. Gilt für alle Methoden, alle Fahrzeugarten und alle Besteuerungen (Inlandfahrzeuge, EU-Import, Differenzbesteuerung).
Kundenfahrzeuge
Bei Kundenfahrzeugen wird eine Restwertberechnung immer mit 100% durchgeführt.
Fahrzeugstammfelder "Ehemaliger Neupreis inkl." und "Mittelwert inkl." (aus KR Preisinfo 2) sind bei Kundenfahrzeugen für den NoVa-Rechner Aufruf und die Restwertberechnung selbst nicht erforderlich.
Sind bei einem Kundenfahrzeug die Fahrzeugstammfelder "Ehemaliger Neupreis inkl." und "Mittelwert inkl." im KR Preisinfo 2 befüllt, wird der daraus berechnete Restwert % für die Restwertberechnung nicht berücksichtigt, sondern wird die Restwertberechnung immer mit 100% durchgeführt.
Ermittlung eines Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeugs
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Die NoVA-Variante 2 bzw. 3 waren bis zum 28.2.2014 lt. gesetzlicher NoVA Regelung anzuwenden, d.h. mittlerweile dürfen sie nur mehr im Falle von differenzbesteuerten EU-Import-Fahrzeugen zur Anwendung kommen.
Für alle Berechnungsmethoden ab 01.03.2014 ist die "NoVA-Variante 4" zu verwenden.
Vorschlag der NoVA Berechnungsmethode beim Öffnen des NoVA-Rechners
Die NoVA-Berechnungsmethode wird grundsätzlich auf Basis des zuletzt kalkulierten Geschäftsfalls (Berechnungsmethode + Berechnungsvariante) vorausgewählt.
Sollte noch kein letzter Geschäftsfall oder noch keine NoVA-Berechnung (Geschäftsfall A0) existieren, wird sie auf Basis des Erstzulassungsdatums oder falls dieses nicht vorhanden ist auf Basis des Tagesdatums vorausgewählt.
Ausnahmen
Gebrauchtfahrzeuge
Bei Fahrzeugen, die der GEBWG oder Unterabteilungen dieser zugeordnet sind, wird sofern kein Geschäftsfall vorhanden ist, die Berechnungsmethode immer gleich aufgrund des Tagesdatums vorausgewählt.
Nur bei differenzbesteuerten EU-Import-Fahrzeugen wird sie auch zusätzlich aufgrund des Erstzulassungsdatums befüllt.
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