Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Programmbeschreibung

Damit Ihre Kunden ab 2017 den E-Mobilitätsbonus für bei Ihnen gekaufte Fahrzeuge einreichen können, müssen Sie auf der Fahrzeugrechnung

  1. den E-Mobilitätsbonusanteil des Autoimporteurs gewähren, sowie
  2. einen standardisierten Informationstext drucken.
    Bitte beachten Sie die Änderungen per 01.01.2021 ! 

In Folge wird dargestellt wie Sie diese beiden Bedingungen einfach in CDP erfüllen können. 

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Legen Sie die Texte als Textkonserve folgendermaßen an: 

(Info) Legen Sie die Textnummern ‚E17' und ‚E17.' an. neue Textnummern (zB 'E21', 'E211', 'E212') an. 

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(Glühbirne)Kopieren Sie hierfür den Text aus dem Anhang. Image Removed
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Um Fehler zu vermeiden können Sie die Textnummern ‚E17' und ‚E17.' aus dem System löschen.
Prüfen Sie vorab ob ggf noch eine Rechnung mit diesen Texten gedruckt werden muss!

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Fahrzeug Sonstige Positionen

Wenn Sie das Modul „Integrierte Staffelrabatte" nicht zur Verfügung haben, gewähren Sie den E-Mobilitätbonusanteil der Autoimporteure als Sonstige Position. Um die Eingabe bei den einzelnen Fahrzeugen zu erleichtern, sollten Sie sich die Vorgaben für diese Sonstige Position in den Firmendaten Fahrzeughandel vorbereiten.

Legen Sie die Sonstige Position ‚EMOB.' an.
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Überlegen Sie – evtl. gemeinsam mit Ihrer Buchhaltung – welche Statistikgruppen Sie hier am besten verwenden wollen:

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Bei Bedarf können Sie diese Texte nun als Textposition zum Fahrzeug hinzufügen.


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E-Mobilitätsbonusanteil als Sonstige Position

Bei Bedarf können Sie E-Mobilitätsbonusanteil des Autoimporteurs als Sonstige Position zum Fahrzeug hinzufügen.




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Rechnung mit E-Mobilitätsbonusanteil als Sonstige Position

Bei Fahrzeugfakturierung wird der Text auf der Rechnung gedruckt.






Hierfür sind spezielle Geschäftsfälle

Geschäftsfälle

(Glühbirne)Für den Rechnungsdruck empfehlen wir spezielle Geschäftsfälle (z.B. 500E und 500EV hilfreich. Diese legen Sie im Menüpunkt 2.11.1.5. an. ) anzulegen.

Legen Sie einen Geschäftsfall für Neu- und einen für Vorführfahrzeuge an.
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Wenn die Geschäftsfälle bereits definiert wurden ändern Sie die Textpositionen von E17 und E17. ab!

E-Mobilitätsbonusanteil als Staffelrabatt

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Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, gesetztes konform zu arbeiten, und den aktuell gültigen Text zu hinterlegen. Es gibt unterschiedliche Texte für den Kauf bei E-PKWs, E-Zweirädern und E-Fahrrädern. 

Stand 2021 e-Fahrzeuge

„Die E-Mobilitätsoffensive ist ein wichtiger Beitrag der österreichischen Bundesregierung für klimafreundliche Mobilität in Österreich. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gewährt gemeinsam mit den Automobilimporteuren, Zweiradimporteuren und dem österreichischen Sportfachhandel einen E-Mobilitätsbonus für E-Pkw, ENutzfahrzeuge, E-Zweiräder, Elektro-Fahrräder, Elektro-Transporträder und Transporträder. Der E-Mobilitätsbonusanteil der Automobilimporteure, Zweiradimporteure und des österreichischen Sportfachhandels wird unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Importeuren bzw. Handel für den Ankauf von E-Pkw, E-Nutzfahrzeugen, E-Zweirädern, Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern und Transporträdern bewilligt und ist auf dieser Rechnung extra ausgewiesen. Der E-Mobilitätsbonusanteil des BMK für den Ankauf von E-Pkw, E-Nutzfahrzeugen, E-Zweirädern, ElektroFahrrädern, Elektro-Transporträdern und Transporträdern kann – sofern alle Voraussetzungen im Sinne der Förderaktion erfüllt sind – nach zuerst erfolgter Registrierung und anschließender Fördereinreichung bei der Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) unter www.umweltfoerderung.at zur Auszahlung gelangen. Der zum Betrieb erforderliche Strom bzw. Wasserstoff muss nachweislich mit erneuerbaren Energieträgern produziert werden. Die Förderaktionen der E-Mobilitätsoffensive des BMK erfolgen im Rahmen des Klimaund Energiefonds, des klimaaktiv mobil Programms und der Umweltförderung im Inland.“

Stand 2019 für E-PKW:

Die E-Mobilitätsoffensive ist ein Leuchtturm der #mission2030, der Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung. Als ein Umsetzungsschwerpunkt wird von Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) und Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) gemeinsam mit den Automobilimporteuren ein E-Mobilitätsbonus für E-Pkw und leichte E-Nutzfahrzeuge gewährt. Dieser E-Mobilitätsbonus wird unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Automobilimporteuren bzw. Autohandel bewilligt. Der E-Mobilitätsbonusanteil der Automobilimporteure für den Ankauf von E-Pkw und leichten E-Nutzfahrzeugen ist auf dieser Rechnung extra ausgewiesen. Der E-Mobilitätsbonusanteil im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive von BMNT und BMVIT für den Ankauf von E-Pkw und leichten E-Nutzfahrzeugen kann – sofern alle Voraussetzungen im Sinne der Förderaktion erfüllt sind – nach zuerst erfolgter Registrierung und anschließender Fördereinreichung bei der Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) unter www.umweltfoerderung.at zur Auszahlung gelangen. Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung der Förderung nur dann möglich ist, wenn alle Voraussetzungen der Förderaktion – diese finden Sie im Detail unter www.umweltfoerderung.at – erfüllt sind. Der zum Betrieb erforderliche Strom bzw. Wasserstoff muss nachweislich mit erneuerbaren Energieträgern produziert werden. Die Förderaktionen der E-Mobilitätsoffensive von BMNT und BMVIT erfolgen im Rahmen des Klima- und Energiefonds, des klimaaktiv mobil Programms und der Umweltförderung im Inland.

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