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Programmbeschreibung
In diesem Quick Start Guide wird beschrieben, was zu tun ist, wenn sich der Prozentsatz der Mehrwertsteuer ändert.
Die Mehrwertsteuer wird ab 01.01.2024 in der Schweiz von 7,7 % auf 8,1 % geändert.
Info |
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Diese Vorgehensweise kann auch für Änderungen in anderen Ländern verwendet werden. Es könnte sein, dass im Zuge der MwSt.-Änderung div. Kontenanpassungen erforderlich sind, lt. Vorgabe Ihrer angeschlossenen Buchhaltung, bzw. lt. Vorgabe von Ihrem Importeur. |
Änderung des bestehenden MwSt-Codes (Standardsteuercode)
Die Änderung der Mehrwertsteuer vom alten auf den neuen Steuersatz müssen Sie nach dem letzten Tagesabschluss mit dem bisherigen Steuersatz und vor Rechnungslegung mit dem neuen Steuersatz durchführen.
Info | ||
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Es sollten alle Aufträge mit Ende des Jahres abgeschlossen werden, alle anderen müssen vom Kunden kontrolliert und ggf. angepasst werden. |
Dies bedeutet im Falle der Steuersatzänderung per 01.101.2024:
- NICHT VOR dem Tagesabschluss vom 31.12.2023 da dieser den 7,7% Steuersatz zum Abschluss benötigt.
- UNBEDINGT BEVOR bevor die erste Faktura ab 01.01.2024 mit 8,1% Steuersatz erstellt wird.
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wichtige Schritte
Vor der Änderung des Steuersatzes:
Sie müssen ggf. allfällig noch nicht verarbeitete Schnittstellen übernehmen:
- Handelsfahrzeug Rechnungsdaten übernehmen (ACC.AGG; ACC.AGN)
Menüpunkt 10.4.5. (Neuwagen), 10.4.10. (Gebrauchtwagen) - Sie müssen allfällig noch nicht verarbeitete MCX - Sonstige Aufwände und Erträge übernehmen (BIR.MCX)
Menüpunkt 9.9.7.3.1.2. - Sie müssen allfällig noch nicht verarbeitete Garantie-Gutschriften übernehmen (WAR.ART)
Menüpunkt 1.12.10. - Sie müssen allfällig noch nicht verarbeitete Teilerechnungen übernehmen (ACC.ADN)
Menüpunkt 9.9.7.2.9.2. - Bonifikationen Sonstige Aufwände und Erträge
- Garantie-Gutschriften
- Teilerechnungen
Nach der Änderung des Steuersatzes:
- Da Wenn die Typen und Optionen inkl. Mehrwertsteuer geliefert werden, müssen Sie unbedingt die Dateien für die Typen und Optionen (BIR.SCP) neu in das CDP einspielen
Menüpunkt 10.4.1.Der Katalog MCX Verkaufsförderung muss ebenfalls aktualisiert werden (BIR.PLT)
Menüpunkt 9.9.7.3.1.1.
Änderung des entsprechenden MwSt-Codes
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Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den Menüpfad Datenpflege → Firmendaten Verrechnung → Mehrwertsteuersätze auf und wählen Sie hier Ihren aktuellen Standard MwSt-Code (im Beispiel 19% MwSt.Standardfall 2) aus.
Ändern Sie die ersten 3 Felder wie in u.a. Screenshot gelb gekennzeichnet ab: ACHTUNG: Vor Allem bei Einsatz der DKS-Buchhaltung achten Sie auf das Feld Mehrwertsteuercode (bzw. Vorsteuercode)! Sie müssen einen neuen Steuercode für z.B. 16% in der DKS anlegen, dieser Steuercode muss in diesen Feldern in CDP hinterlegt werden. (rot umrahmte Felder im u.a. Screenshot).Für alle Buchhaltungssysteme gilt hier: klären Sie dies am besten Üblicherweise wird für die Steuersatzänderung ein neuer Steuercode für die Finanzbuchhaltung benötigt. Klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Buchhaltung ab!
Klären Hinterfragen Sie ebenfalls mit Ihrer Buchhaltung ab, ob diese Mehrwertsteuer auch auf separate Konten gebucht werden sollen!
ACHTUNG: Die eingetragenen Konten müssen eventuell auch angepasst werden: das kommt darauf an, wie Sie dies in der Buchhaltung (wieder insbesondere für DKS-Kunden) konfiguriert haben. Wenn die Konten steuerlich getrennt geführt werden, müssten eventuell neue Konten angelegt werden. Hierfür gibt es bis dato allerdings keine Empfehlung, auch nicht von den Buchhaltungs-Systemen. Sie können aber auch die Umsatzsteuer-Verprobung anpassen und für das Jahr 2020 gemischte Steuersätze auf den Konten führen. Wenden Sie sich hier am besten auch an Ihren Buchhaltungs-Hersteller.ob die "Fehlerauffangkonten" ebenfalls geändert werden müssen. (Feld Erlöskonto, Erlösberichtigg-Kto → blaue Markierung)
Führen Sie die Anpassungen beim Steuercode, ggf. mit Angaben Ihrer Buchhaltung, durch:
mögliche Konfiguratioen vor der Steuersatzänderung
Anlage eines zusätzlichen MwSt-Codes für die
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bisherige MwSt.
Für Gutschriften zu Belegen aus dem Auftragswesen vor dem 01.07.2020 erstellen müssen.
In diesem Fall müssen Sie einen neuen MwSt-Code für den vorher gültigen %-Satz anlegen.
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01.2024 benötigen Sie den Steuersatz von 7,7% MwSt.
Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den Menüpfad Datenpflege → Firmendaten Verrechnung → Mehrwertsteuersätze auf, wählen Sie hier auf
Wählen Sie einen freien Code, in unserem Beispiel „10" und legen Sie diesen Code für den vorher gültigen MwSt.-Satz (hier 19%) an. Füllen Sie die restlichen Felder gleich wie im geänderten, bereits bestehenden Steuersatz.
Wenn dann ein Fall, wie oben beschrieben z.B. für eine im Beispiel wird der MWSt Code „10" angelegt.
Hinterlegen Sie alle Eingaben des vorher gültigen Standard MwSt-Code (im Standardfall 2):
Bei einer betreffenden Gutschrift für eine Rechnung vor dem 01.07.2020, eintritt, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass 01.2024 muss vor der Faktura der Standard MwSt-Code manuell auf die den alten Steuersatz (hier 19%) abgeändert wird, da sonst die Faktura standardmäßig mit dem neuen MwSt-Satz (hier 16%) erstellt wird.
Änderung des MwSt-Codes für Faktura eines Auftrgas
Im Auftrag ändern Sie den MwSt-Code in der Abschlussmaske vor der Faktura. Geben Sie hierzu beim Rechnungsempfänger eine „2" = Ändern ein.
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Nachfolgendes Kapitel gilt Nur für Kunden mit CDP Update älter als 2020B!!
Besonderheit für Aufträge mit Position Altteilsteuer
Die o.a. Änderung der MwSt. beim Rechnungsempfänger im Auftrag hat aber derzeit KEINEN Einfluss auf den Steuersatz für die Altteilsteuer!
Eine Anpassung des Auftragsprogramms, dass auch für die Altteilsteuer der MwSt.-Satz des Rechnungsempfängers herangezogen wird (wie oben beschrieben), ist derzeit in Arbeit. Sobald diese Anpassung umgesetzt wurde, erhalten Sie eine Information von uns.
Bis dahin müssen Sie wie folgt vorgehen, wenn Sie eine Gutschrift oder Rechnung mit Datum VOR dem 01.07.2020 fakturieren müssen, die eine Position mit Altteilsteuer enthält:
- Ändern Sie den bestehenden MwSt.Code für die Altteilsteuer, wie oben beschrieben, auch auf 16%.
- Legen Sie einen neuen, zusätzlichen MwSt.-Code für die Altteilsteuer mit 19% an.
- Ändern Sie VOR der Erstellung einer Gutschrift bzw. Rechnung mit altem Datum den MwSt.-Code für die Altteilsteuer auf den neuen, zusätzlich angelegten Code für die Altteilsteuer. Diesen finden Sie unter 5.1.3 "Standardwerte allgemein". Sollten Sie eine Gutschrift über den Menüpunkt 1.5.2 "Verbuchte Aufträge kopieren" erstellen müssen, dann muss diese Änderung bereits VOR dem Kopieren des Auftrages durchgeführt werden :
- Ändern Sie, wie oben beschrieben, im Auftrag den MwSt.-Code beim Rechnungsempfänger und fakturieren Sie gleich den Auftrag.
- Nach der Faktura sofort wieder den Code für die Altteilsteuer in den "Standardwerten allgemein" auf den ursprünglichen Code zurück ändern.
Diese Vorgehensweise birgt natürlich die Gefahr, dass gerade zu diesem Zeitpunkt auch eine „normale“ Juli-Rechnung, die eine Altteil enthält, fakturiert wird und auf der dann der MwSt.-Satz für das Altteil falsch ist. Daher sollte die Erstellung einer Rechnung/Gutschrift mit altem Datum von Ihnen, so gut wie möglich, zeitlich so koordiniert werden, damit es nicht zu diesen Überschneidungen kommt. Wie bereits erwähnt, gibt es derzeit keine andere Möglichkeit, aber an einer Lösung wird bereits gearbeitet.
Änderung des MwSt-Codes für Faktura eines Handelsfahrzeugs
Für die Faktura eines Handelsfahrzeugs mit dem alten MwSt-Satz (hier 19%) gehen Sie folgendermaßen vor:
Legen Sie einen eigenen Geschäftsfall für diese Rechnungen an und hinterlegen Sie den MwSt-Code auf den von Ihnen neu angelegten MwSt.Code ab (hier MwSt.-Code 10 für die 19%).
Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den Menüpfad Fahrzeughandel → Firmendaten Fahrzeughandel → Firmendaten Fzg.-Handel I pflegen → Geschäftsfälle auf
Gutschriften diesen Steuercode geändert werden!
Info |
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Gutschriften zu einem Fahrzeug werden immer mit dem Steuerbetrag erstellt mit welchen das Fahrzeug fakturiert wurde! |
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Kunden mit einer Überleitung der Schnittstelle in eine angeschlossene Buchhaltung
Erfassung der Konten für den neu erstellten MwSt-Code
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Erfassung der Konten Finanzbuchhaltung
Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den Menüpfad Menüpfad Datenpflege → Firmendaten Verrechnung → Finanzbuchhaltung → Konten neu auf.
Wählen Sie, wie in u.a. Beispiel, die Marke aus. Markieren Sie das entsprechende Feld (Kombination aus Statistikgruppe und Werkstattbereich). Geben
Geben Sie dann rechts im Fenster mit den Konten die korrekte Kontonummer beim neu angelegten MwSt-Code, bzw. bei Änderung der Konten für den MwSt-Steuercode, für die Buchhaltungsüberleitung ein:
Führen Sie diesen Vorgang für alle angelegten Marken und die dazugehörigen Statistikgruppen/Werkstattbereiche durch.
ACHTUNG: Die Konten müssen eventuell angepasst werden: das kommt darauf an, wie Sie dies in der Buchhaltung (wieder insbesondere für DKS-Kunden) konfiguriert haben. Wenn die Konten steuerlich getrennt geführt werden, müssten eventuell neue Konten angelegt werden. Hierfür gibt es bis dato allerdings keine Empfehlung, auch nicht von den Buchhaltungs-Systemen. Sie können aber auch die Umsatzsteuer-Verprobung anpassen und für das Jahr 2020 gemischte Steuersätze auf den Konten führen. Wenden Sie sich hier am besten auch an Ihren Buchhaltungs-Hersteller.
Sie können diese Änderung natürlich auch in der "alten" Kontenpflege durchführen. Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den MenüpfadDatenpflege → Firmendaten Verrechnung → Finanzbuchhaltung → Kontenauf.
Information bezügl. Kontenanpassungen für Kunden mit angeschlossener Buchhaltung, bzw. lt. Vorgabe vom Importeur
Es könnte sein, dass im Zuge der MwSt.-Änderung div. Kontenanpassungen erforderlich sind, lt. Vorgabe Ihrer angeschlossenen Buchhaltung, bzw. lt. Vorgabe von Ihrem Importeur. Inwieweit Sie hier etwas unternehmen müssen, klären Sie bitte direkt mit Ihrem Buchhaltungsanbieter bzw. Ihrem Importeur ab.
Falls Konten angepasst werden müssen, muss dies von Ihnen in der Buchhaltung durchgeführt und auch von Ihnen im CDP eingepflegt werden. (Datenpflege → Firmendaten Verrechnung → Finanzbuchhaltung → Konten neu)
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Rechnungen Handelsfahrzeuge mit dem vorigen Steuersatz nach dem 01.01.2024
Für die Faktura eines Handelsfahrzeugs mit dem MwSt-Satz von 7,7% gehen Sie folgendermaßen vor:
Legen Sie nach der gewünschten Fahrzeugart einen eigenen Geschäftsfall für diese Rechnungen an, hinterlegen Sie den neu angelegten MwSt-Code (MwSt.-Code 10 nach o.a. Beispiel).
Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den Menüpfad Fahrzeughandel → Firmendaten Fahrzeughandel → Firmendaten Fzg.-Handel I pflegen → Geschäftsfälle auf
Kassa (Modul IKS)
Auch im Kassensystem muss die Änderung der MwSt. berücksichtigt werden.
Falls ein alter Beleg von vor dem 01.0701. in der Kassa verbucht wird, muss die MwSt. geändert werden können.Der
Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den Menüpfad Zusatzprogramme → IKS - Integriertes Kassensystem → Kassendaten pflegen → Transaktionen auf:
Da der MwSt.-Code ist fix in meistens in den Transaktionen (9.3.10.4) hinterlegt . Z.B. bei „Büromaterial“ ist der Code 2 (jetzt 16%) hinterlegt. Wenn sie einen alten Beleg von vor 1.7. einbuchen, müssen Sie beim Kassieren die Möglichkeit haben, den Code auf den neu angelegten mit 19% Steuercode zu ändern.
Daher muss in allen Transaktionen, bei denen der MwSt.-Code 2 definiert ist, das Kennzeichen „Eingabe/Änderung Steuer“ leer sein. Dadurch ist beim Kassieren der Steuercode änderbar.
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Anwendungsfall des Steuersatzes 7,7% nach dem 01.01.2024
Gutschrift einer Auftragsfaktura
Im Auftrag ändern Sie den MwSt-Code in der Abschlussmaske vor der Faktura.
Geben Sie hierzu beim Rechnungsempfänger eine „2" = Ändern ein.
Ändern Sie diesen Steuer-Code auf den neu angelegten Steuer-Code, wenn der Beleg mit dem alten Steuersatz verbucht werden soll.
Kassa
Beim Kassieren wird bei Auswahl der entsprechenden Transaktion der MwSt.-Code angezeigt, der in der Transaktion hinterlegt ist. Durch die o.a. Anpassung ist dieses Feld nun änderbar.
Ersetzen Ändern Sie diesen Steuer-Code ggf. durch auf den neu angelegten Steuer-Code, wenn der Beleg mit dem alten Steuersatz verbucht werden soll.
Empfehlungen
Da für den Ausdruck des Textes für die Rechnung immer der aktuelle Text aus dem Mehrwertsteuercode gedruckt wird empfehlen wir Ihnen den Text ohne % Angabe im aktuellen Steuercode zu hinterlegen.
Den Ausdruck des %-Satzes können Sie mit Hilfe von Rechnungsendtexten auf die geänderten MwSt. Sätze hinzuweisen. z.B.: "Geänderter MwSt. Satz im Zeitraum von 1.7.2020 bis 31.12.2020 16%. Im Zeitraum davor und danach 19%."
Zusammenfassung / Zeitplanung für die Änderungen
Die „Vorarbeiten", neuen MwSt-Code für den alten MwSt.-Satz erstellen und Einrichtung der Konten, falls benötigt, können Sie jederzeit, auch jetzt schon, durchführen.
Die Änderung der MwSt vom alten auf den neuen MwSt.-Satz, dürfen Sie erst zu Beginn der Gültigkeit des neuen Satzes (in unserem Beispiel am 01.07.2020) vornehmen. Aber auf jedem Fall VOR der ersten Faktura mit dem neuen Steuersatz
Änderung auf den "alten" Ursprünglichen Steuerstz (in unserem Beispiel auf 19%)
Ab Januar 2021 gilt, nach derzeitigem Stand, wieder der alte Steuersatz von 19%.
Für diese Änderung unternehmen Sie die gleichen Schritten, nur eben umgekehrt, sodass in unserem Beispiel 19% der aktuelle Steuersatz ab Januar 2021 ist und 16% der alte Steuersatz, den Sie sicher auch noch benötigen werden, falls z.B. eine Gutschrift für eine Rechnung aus dem Dezember 2020 erstellt werden muss.
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Anhang
Checkliste / Vorbereitungen
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WAS
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WO
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WER HILFT
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Kommentar
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OK
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1
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Änderung der Mehrwertsteuer
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CDP
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Vector
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Siehe Kapitel "Änderung des bestehenden MwSt.-Codes".
Darf erst am Tag der Gültigkeit des neuen MwSt.-Satzes durchgeführt werden!
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Anlage eines neuen MwSt-Codes für 19% MwSt
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CDP
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Vector
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Siehe Kapitel "Anlage eines zusätzlichen MwSt.-Codes... ff".
Nur falls erforderlich! Kann bereits vor dem Tag der Gültigkeit des neuen MwSt.-Satzes durchgeführt werden!
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Pflege der Konten für den neu angelegten MwSt-Code
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CDP
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Vector
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