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In diesem Dokument finden Sie die Beschreibung der NoVA Geschäftsfallermittlung für den NoVA-Rechner im System MOTIONDATA. Die abgebildeten Kunden- und Fahrzeugdaten sind zur Gänze frei erfunden.
Das MOTIONDATA System enthält bereits die derzeit gültigen NoVA-relevanten Berechnungsgrundlagen. Aufgrund der Vielzahl von NoVA Geschäftsfällen ist jedoch grundsätzlich der Anwender dafür verantwortlich, die für die gesetzlich geltende Grundlagenregelung, die korrekte NoVA Berechnungsmethode zu wählen.
Details zur gesetzlichen NoVA Berechnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen - unter folgendem Link:
https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/normverbrauchsabgabe.html

Konfiguration

Basis-Einstellungen

Unter Basis/Administration/Optionen/Basis/Basis/"Nova aktivieren" kann eingestellt werden, in welche NoVA-Variante standardmäßig im NoVA-Rechner ausgewählt sein soll. Diese Einstellung sollte ab dem 01.03.2014 auf Variante 4 eingestellt sein.

Modul-Einstellungen

  1. Anlage zweier neuer E/A-Code unter Basis -> Stammdaten -> Wartung -> Betriebsdaten. FZG-Ertrags-Aufwandserfassung.
    1. Für NoVA-Rückvergütungen bei Verkauf von Kurzzulassungen bspw. ARNRF
    2. Für NoVA-Rückvergütungen bei Verkauf von Ankäufen bspw. ERNRF
  2. Zuweisung der E/A-Codes unter Basis -> Administration -> Optionen -> Moduloptionen -> KR Fahrzeughandel.

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Fall 1: Verkauf

Es werden Einstellungen in den Fahrzeughandelsmoduloptionen zur Verfügung gestellt, mit denen Codes für die Nova-Rückforderungen (Für Ausgangsrechnungen von Kurzzulassungen (In weiterer Folge als ARNRF bezeichnet)
Wird ein Fahrzeughandelsauftrag mit der Art 4 (Kurzzulassung - Nova bereits abgeführt) erfasst, so erfolgt bei der Fakturierung die Generierung einer Ertragsrechnungsposition mit dem KZL-NRF-Code, welcher 16,67 % der bei der Kurzzulassung abgeführten Nova enthält. Dieser Code sollte so angelegt werden, dass die zugehörige Ertragsrechnungsposition beim FiBu-Abstellprozess von Ertragsrechnungen übergeleitet wird.

Fall 2: Gewerblicher Ankauf

Es werden Einstellungen in den Fahrzeughandelsmoduloptionen zur Verfügung gestellt, mit denen Codes für die Nova-Rückforderungen (ER: Ankauf von Fahrzeugen von steuerlich begünstigten Unternehmen (ERNRF)) zur Verfügung gestellt werden.
Die Nova-Rückforderung muss vom Benutzer manuell in der Eingangsrechnung mit dem ERNRF angelegt werden (Aktivierung der Ertragsrechnungsüberleitung für ER erforderlich); die Position wird dann im Zuge der ER automatisch mitverbucht und darf NICHT mehr über die Ertragsrechnung in die FiBu übergeleitet werden.

Ermittlung von NoVA- und Bonus/Malus-Berechnung

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Die MOTIONDATA Bauarten bzw. EBV-Codes entsprechen den Fahrzeugklassen. Weitere Details dazu finden Sie unter den folgenden Links:

Info
titleHinweis:

Diverse Marken-Schnittstellen übermitteln laufend neue Bauarten. Diese werden aber in den Betriebsdaten nicht automatisch umgeschlüsselt. In diesen Fällen ist der EBV-Code manuell nachzutragen.
Ist bei einer Bauart kein (oder ein von den o. e. Werten abweichender) EBV-Code hinterlegt sowie beim Fahrzeug selbst, ein NoVA Prozentsatz bzw. ein Emissionswert (CO2-Ausstoß) eingetragen, dann wird der NoVA-Rechner mit allen Funktionen geöffnet. Um unerwünschte Ergebnissen entgegenzuwirken empfehlen wir jedoch sicherzustellen, dass bei sämtlichen Fahrzeugen, die korrekte Bauart im Fahrzeugstamm zugewiesen wurde.

Im NoVA-Rechner wird der NoVA-Prozentsatz anhand des CO2-Werts ermittelt. Ist kein CO2-Wert bekannt, wird bei PKWs, Wohnmobile und bei leichten Nutzfahrzeugen eine manuelle Berechnung aufgrund der Leistung durchgeführt. In dem Fall wird der CO2-Emissionswert mit dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt angenommen und aufgrund des so berechneten CO2 Werts wird dann der NoVa-Prozentsatz berechnet. 

Die Anpassung betrifft alle Methoden ab Methode 9.

Motorräder sind im NoVA Rechner aus der manuellen Berechnung ausgenommen. Da ist zurzeit keine manuelle Berechnung aufgrund des Hubraums implementiert. 

NoVA-Berechnung hinsichtlich aliquoter Berücksichtigung des Bonus-Malus-Betrags bei Gebrauchtfahrzeugen

Gebrauchtfahrzeuge

Bei den Gebrauchtfahrzeugen mit NoVA, die einer GEBWG oder einer deren Unterabteilungen gehören, wird vor dem Aufruf des NoVA-Rechners aus dem MD.DMS geprüft, ob die Fahrzeugstammfelder

  • "Ehemaliger Neupreis incl. (lt. Eurotax)" sowie
  • "Mittelwert incl (lt. Eurotax)"

befüllt sind.

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Falls nicht, wird der Benutzer mit einer Meldung darauf hingewiesen, und der Aufruf des NoVA-Rechners wird unterbunden.

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Sobald diese Pflichtfelder befüllt sind, wird der Restwert in % berechnet. Dieser wird dann auch im NoVA-Rechner angezeigt und bei der Berechnung von Bonus/Malus berücksichtigt. Gilt für alle Methoden, alle Fahrzeugarten und alle Besteuerungen (Inlandfahrzeuge, EU-Import, Differenzbesteuerung).

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Kundenfahrzeuge

Bei Kundenfahrzeugen wird eine Restwertberechnung immer mit 100% durchgeführt.

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Fahrzeugstammfelder "Ehemaliger Neupreis inkl." und "Mittelwert inkl." (aus KR Preisinfo 2) sind bei Kundenfahrzeugen für den NoVa-Rechner Aufruf und die Restwertberechnung selbst nicht erforderlich

Sind bei einem Kundenfahrzeug die Fahrzeugstammfelder "Ehemaliger Neupreis inkl." und "Mittelwert inkl." im KR Preisinfo 2 befüllt, wird der daraus berechnete Restwert % für die Restwertberechnung nicht berücksichtigt, sondern wird die Restwertberechnung immer mit 100% durchgeführt.

Ermittlung eines Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeugs

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Ermittlung der Nova-Variante

Die NovaNoVA-Variante 2 bzw. 3 ist waren bis zum 28.2.2014 lt. gesetzlicher NoVA Regelung anzuwenden, wobei die gesetzlich festgelegten Übergangsfristen zu berücksichtigen sind.
Neben den bereits bestehenden NoVA-Varianten wurde im MOTIONDATA NoVA-Rechner eine neue Variante 4 implementiert, die ab dem d.h. mittlerweile dürfen sie nur mehr im Falle von differenzbesteuerten EU-Import-Fahrzeugen zur Anwendung kommen.
Für alle Berechnungsmethoden ab 01.03.2014 , gemäß gesetzlicher NoVA Regelung zur Anwendung kommt, wobei die gesetzlich festgelegten Übergangsfristen vom Anwender zu berücksichtigen sind. (Siehe Abbildung „NoVA-Rechner, neue ist die "NoVA-Variante 4" )

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Abbildung: NoVA-Rechner, neue Variante 4

zu verwenden.

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Vorschlag der NoVA

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Berechnungsmethode beim Öffnen des NoVA-

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Der Vorschlagswert kann für die NoVA-Variante im NoVA-Rechner innerhalb der MOTIONDATA Systemeinstellungen unter Basis/Administration/Optionen/Basis/Basis/"Nova aktivieren" eingestellt werden. Dieser kann ab dem 01.03.2014 auch durch den Anwender auf Variante 4 umgestellt werden.

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Abbildung: NoVA-Rechner mit Variante 4

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Rechners

Die NoVA-Berechnungsmethode wird grundsätzlich auf Basis des zuletzt kalkulierten Geschäftsfalls (Berechnungsmethode + Berechnungsvariante) vorausgewählt.
Sollte noch kein letzter Geschäftsfall oder noch keine NoVA-Berechnung (Geschäftsfall A0) existieren, wird sie auf Basis des Erstzulassungsdatums oder falls dieses nicht vorhanden ist auf Basis des Tagesdatums vorausgewählt.

Ausnahmen

Gebrauchtfahrzeuge

Bei Fahrzeugen, die der GEBWG oder Unterabteilungen dieser zugeordnet sind, wird sofern kein Geschäftsfall vorhanden ist, die Berechnungsmethode immer gleich aufgrund des Tagesdatums vorausgewählt.
Nur bei differenzbesteuerten EU-Import-Fahrzeugen wird sie auch zusätzlich aufgrund des Erstzulassungsdatums befüllt.

Differenzbesteuerte EU-Importe mit Erstzulassungsdatum zwischen 01.03.2014 und 31.12.2019

In diesem Fall wird laut gesetzlicher Vorgabe immer die Berechnungsmethode 8 (01.01.2016 - 31.12.2019) vorgeschlagen.

NoVA-Berechnung im Fahrzeugstamm

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Gilt für Fahrzeuge, bei denen im unmittelbar folgenden Rechtsgeschäft die NoVA in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer eingeht (§ 6 Abs 7 NoVAG).

Fall 1: Verkauf

Typisches Beispiel Leasing, aber auch Tageszulassungen:
Die NoVA ist bei der Lieferung durch den Fahrzeughändler an die Leasinggesellschaft nicht in der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer, jedoch werden die Leasingraten zur Gänze der Umsatzsteuer unterworfen; daher Rückvergütung von 16,67% der vom Fahrzeughändler in Rechnung gestellten NoVA bei der Leasinggesellschaft.

Ebenso Tageszulassung:
Fahrzeug wird anlässlich der Zulassung durch den Fahrzeughändler besteuert, die NoVA ist vom Gemeinen Wert ohne Umsatzsteuer zu entrichten; anlässlich der nachfolgenden Veräußerung des Fahrzeuges an den Kunden, die zur Gänze der Umsatzsteuer unterliegt, hat der Fahrzeughändler gegenüber dem Finanzamt einen Anspruch auf 16.67% der bezahlten NoVA.

Fall 2: Gewerblicher Ankauf

Ankauf:
Vergütungen sind zB auch für Fahrschul-, Taxi- und Feuerwehrfahrzeuge vorgesehen.

Konfiguration in MOTIONDATA

  1. Anlage zweier neuer E/A-Code unter Basis -> Stammdaten -> Wartung -> Betriebsdaten. FZG-Ertrags-Aufwandserfassung.
    1. Für NoVA-Rückvergütungen bei Verkauf von Kurzzulassungen bspw. ARNRF
    2. Für NoVA-Rückvergütungen bei Verkauf von Ankäufen bspw. ERNRF
  2. Zuweisung der E/A-Codes unter Basis -> Administration -> Optionen -> Moduloptionen -> KR Fahrzeughandel.

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Fall 1: Verkauf

Es werden Einstellungen in den Fahrzeughandelsmoduloptionen zur Verfügung gestellt, mit denen Codes für die Nova-Rückforderungen (Für Ausgangsrechnungen von Kurzzulassungen (In weiterer Folge als ARNRF bezeichnet)
Wird ein Fahrzeughandelsauftrag mit der Art 4 (Kurzzulassung - Nova bereits abgeführt) erfasst, so erfolgt bei der Fakturierung die Generierung einer Ertragsrechnungsposition mit dem KZL-NRF-Code, welcher 16,67 % der bei der Kurzzulassung abgeführten Nova enthält. Dieser Code sollte so angelegt werden, dass die zugehörige Ertragsrechnungsposition beim FiBu-Abstellprozess von Ertragsrechnungen übergeleitet wird.

Fall 2: Gewerblicher Ankauf

Es werden Einstellungen in den Fahrzeughandelsmoduloptionen zur Verfügung gestellt, mit denen Codes für die Nova-Rückforderungen (ER: Ankauf von Fahrzeugen von steuerlich begünstigten Unternehmen (ERNRF)) zur Verfügung gestellt werden.
Die Nova-Rückforderung muss vom Benutzer manuell in der Eingangsrechnung mit dem ERNRF angelegt werden (Aktivierung der Ertragsrechnungsüberleitung für ER erforderlich); die Position wird dann im Zuge der ER automatisch mitverbucht und darf NICHT mehr über die Ertragsrechnung in die FiBu übergeleitet werden.

Handhabung in MOTIONDATA

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