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Allgemein

Die Altteilsteuer (auch als Altteilesteuer, Austauschaltteilsteuer oder Austauschverfahren bezeichnet) ist im deutschen Umsatzsteuerrecht eine besondere Form der Umsatzsteuer in der Kfz-Branche. Sie entsteht, wenn Kunden Teile eines Kraftfahrzeugs austauschen lassen, Grundlage ist der Wert des ursprünglichen Neuteils. Diese Steuer wird von der Werkstatt oder dem Händler an das Finanzamt abgeführt und für den Kunden auf der Rechnung separat aufgeführt.

Das bedeutet, in Deutschland müssen Werkstätten für Teile die aus einem Kundenfahrzeug ausgebaut und wiederverwendet (aufbereitet) werden, mit 10 % vom Listenpreis eines gleichwertigen Neuteils berechnet werden.

Konfiguration

Auftragssteuerung

Für die Altteilesteuer ist die Option “Altteilesteuer berechnen” in der Auftragssteuerung zu aktivieren.

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Steuercode

Der Steuercode X muss in der Wartung der Steuercodes mit 10,00 % angelegt sein.

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Teilestamm

Im Teilestamm - Stamm 3 muss die Checkbox “Austauschteil” aktiviert sein.

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Prozessbeschreibung

FAQ