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Bei Betätigung des „An-/Abmelden"-Buttons erscheint ein Kontextmenü, in dem man zwischen „Anmeldung" und „Kurzzulassung" auswählen kann.
Für Kurzzulassungen gibt es ein neues Feld
"Schätzpreis netto" , das zwingend Feld muss befüllt werden muss und , weil den der NoVA-Rechner beim Aufruf als Bruttopreis einliest.
Grundsätzlich wird der Schätzpreis mittels folgender Formel vorbefüllt:
Schätzpreis = EK-Preis + x%
Wobei x% in den Modul-Einstellungen (Fahrzeughandel) einstellbar ist:
NoVA-Fälligkeit
Bei Kurzzulassungen muss zwingend die NoVA ausgewiesen werden, daher kann „NoVA ausweisen" auch nicht deaktiviert werden.
Beim Aufruf des NoVA-Rechners wird bereits darauf Rücksicht genommen, dass in diesem Fall der 20%ige NoVA-Aufschlag entfällt.
Eine eigene interne Abteilung „KURZWG" bzw. eine eigene Fahrzeugart „KZL" (wie am Screenshot ersichtlich) kann optional angelegt werden, ist aber nicht zwingend nötig.
Fahrzeughandel
Wird das Fahrzeug noch im selben Monat fakturiert (und daher die NoVA noch nicht abgeführt), soll vom Gesetz her die NoVA mit dem tatsächlichen VK-Preis anstatt dem Schätzpreis abgeführt werden.
Um diese Fälle abdecken zu können gibt es im Auftragswesen im Karteireiter „Fahrzeughandel" eine neue „Art" → „4 – NoVA bereits abgeführt".
entsteht die NoVA-Pflicht bei Beendigung des begünstigten Verwendungszwecks (z.B. Verkauf an einen Kunden), spätestens jedoch mit dem Tag, an dem das Kraftfahrzeug länger als drei Monate zugelassen wurde.
Ab wann die Kurzulassung Nova Pflichtig ist kann man aus dem Feld "NoVa pflichtig ab" herauslesen.
Initialbefüllung erfolgt mit Anmeldedatum + Erhöhung um die "Frist für Nova-Fälligkeit in Monaten", die in der Fahrzeughandelsmoduloptionen zu definieren ist.
Fahrzeughandel
Beim Laden eines Fahrzeugs in den Auftrag wird auf eine bestehende Kurzzulassung und das Anmeldedatum überprüft. Gibt es eine Kurzzulassung im aktuellen Monat, so wird die Art auf „0 – Standard" gesetzt und die NoVA kann somit :
- Findet der Verkauf des angemeldeten Fahrzeugs nach dem Ablauf der Frist statt, darf keine NoVA mehr mit dem Auftrag abgeführt werden
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- ,
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- da diese bereits mit der Kurzzulassung abgeführt wurde. In dem Fall wird im Auftrag im Karteireiter „Fahrzeughandel" beim Geschäftsfall automatisch die „Art" → „4 – Kurzzulassung (Nova bereits abgeführt)" ausgewählt.
Bei dieser Option werden dann auch automatisch die entsprechenden NoVA-Felder deaktiviert und der Text-Code auf „KZL" gesetzt.
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Dadurch wird dann auf der Rechnung folgende Text-Info angedruckt:
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- „Die Normverbrauchsabgabe wurde bereits ordnungsgemäß abgeführt."
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- Wird das angemeldete Fahrzeug innerhalb der Fahrzeuganmeldung und NoVa-Frist verkauft, wird in dem Fall die Art auf „0 – Standard" gesetzt und die NoVA wird somit mit dem Auftrag abgeführt. (Nova aus der KZL wird automatisch storniert).
Erlöskonto
In der „FiBu Steuerung Fahrzeughandel" gibt es eine neue Einstellung „Status", über die Kurzzulassungen definiert werden können:
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