Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Inhalt

Programmbeschreibung

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Info

Gutschriften zu einem Fahrzeug werden immer mit dem Steuerbetrag erstellt mit welchen das Fahrzeug fakturiert wurde! 

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Hier sind keine weiteren Aktionen notwendig.

Rechnungen Handelsfahrzeuge mit dem vorigen Steuersatz nach dem 01.01.2024

Für die Faktura eines Handelsfahrzeugs mit dem alten MwSt-Satz (hier 19%) von 7,7% gehen Sie folgendermaßen vor: 
Legen Sie nach der gewünschten Fahrzeugart einen eigenen Geschäftsfall für diese Rechnungen an und hinterlegen Sie den MwSt-Code auf den von Ihnen neu angelegten MwSt.Code ab  (hier , hinterlegen Sie den neu angelegten MwSt-Code (MwSt.-Code 10 für die 19%nach o.a. Beispiel). 
Rufen Sie hierzu aus dem Hauptmenü den Menüpfad Fahrzeughandel → Firmendaten Fahrzeughandel → Firmendaten Fzg.-Handel I pflegen → Geschäftsfälle auf

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(Warnung) Image Added

Änderung des MwSt-Codes für Faktura eines Auftrgas

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Ändern Sie den MwSt-Code hier auf den von Ihnen neu angelegten Code (hier MwSt.-Code 10 für die 19%) ab:


 

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Konten für die Überleitung in die FinanzBuchhaltung

Erfassung der Konten für den neu erstellten MwSt-Code

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Ersetzen Sie diesen Code ggf. durch den neu angelegten Code, wenn der Beleg mit dem alten Steuersatz verbucht werden soll.

Empfehlungen

Da für den Ausdruck des Textes für die Rechnung immer der aktuelle Text aus dem Mehrwertsteuercode gedruckt wird empfehlen wir Ihnen den Text ohne % Angabe im aktuellen Steuercode zu hinterlegen. 

Den Ausdruck des %-Satzes können Sie mit Hilfe von Rechnungsendtexten auf die geänderten MwSt. Sätze hinzuweisen. z.B.: "Geänderter MwSt. Satz im Zeitraum von 1.7.2020 bis 31.12.2020 16%. Im Zeitraum davor und danach 19%." 

Zusammenfassung / Zeitplanung für die Änderungen

Die „Vorarbeiten", neuen MwSt-Code für den alten MwSt.-Satz erstellen und Einrichtung der Konten, falls benötigt, können Sie jederzeit, auch jetzt schon, durchführen.

(Warnung) Die Änderung der MwSt vom alten auf den neuen MwSt.-Satz, dürfen Sie erst zu Beginn der Gültigkeit des neuen Satzes (in unserem Beispiel am 01.07.2020) vornehmen. Aber auf jedem Fall VOR der ersten Faktura mit dem neuen Steuersatz 

Änderung auf den "alten" Ursprünglichen Steuerstz (in unserem Beispiel auf 19%)

Ab Januar 2021 gilt, nach derzeitigem Stand, wieder der alte Steuersatz von 19%. 

Für diese Änderung unternehmen Sie die gleichen Schritten, nur eben umgekehrt, sodass in unserem Beispiel 19% der aktuelle Steuersatz ab Januar 2021 ist und 16% der alte Steuersatz, den Sie sicher auch noch benötigen werden, falls z.B. eine Gutschrift für eine Rechnung aus dem Dezember 2020 erstellt werden muss.

Allgemein gilt: überall, wo in diesem Dokument der 30. Juni beschrieben ist, ist das für die Rückänderung der 30./31. Dezember. Dort, wo der 01. Juli beschrieben ist, gilt dann der 01. Januar.  

(Warnung) Die Rück-Änderung der MwSt in unserem Fall von 16% auf von 19%, dürfen Sie erst zu Beginn der Gültigkeit des neuen Satzes (in unserem Beispiel am 01.01.2021) vornehmen. Aber auf jedem Fall VOR der ersten Faktura mit dem neuen Steuersatz 

Anhang

Checkliste / Vorbereitungen

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WAS

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WO

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WER HILFT

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Kommentar

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OK

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1

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Änderung der Mehrwertsteuer

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CDP

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Vector

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Siehe Kapitel "Änderung des bestehenden MwSt.-Codes".
Darf erst am Tag der Gültigkeit des neuen MwSt.-Satzes  durchgeführt werden!

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2

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Anlage eines neuen MwSt-Codes für 19% MwSt

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CDP

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Vector

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Siehe Kapitel "Anlage eines zusätzlichen MwSt.-Codes... ff".
Nur falls erforderlich! Kann bereits vor dem Tag der Gültigkeit des neuen MwSt.-Satzes  durchgeführt werden!

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3

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Pflege der Konten für den neu angelegten MwSt-Code

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CDP

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Vector

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