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Über den Button "An-/Abmelden" - "Kurzzeitiger Mietwagen" kann die Kurzzulassung durchgeführt werden.
NOVA-FÄLLIGKEIT
Fahrzeuge die weniger als 30 Tage vermietet sind, sind nicht NoVA - pflichtig.
Wenn kurzfristige Mietfahrzeuge aber länger als 30 Tage angemeldet bleiben, dann werden sie dadurch auch NoVaA- pflichtig.
Deshalb ist bei kurzfristigen Mietfahrzeugen eine Checkbox "NoVA aktivieren" verfügbar, mit deren Aktivierung der Benutzer kennzeichnet, dass die Vermietung länger als 30 Tage dauert, wodurch die NoVA sofort fällig wird.
Storno kurzzeitiger Mietwagen
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