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Um eine korrekte NoVA-Abführung bei Kurzzulassungen zu gewährleisten, wurde der Ablauf dem der Vorführfahrzeuge angenähert.WICHTIG

Hinweis
titleACHTUNG:

Das neue Konzept ist ausschließlich nur für neue Kurzzulassungen gültig, bereits angemeldete Kurzzulassungen werden davon nicht berücksichtigt.

Einstellungen und Ablauf im MOTIONDATA

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Bei Betätigung des „An-/Abmelden"-Buttons erscheint ein Kontextmenü, in dem man „Kurzzulassung" auswählen kann.

Das "Schätzpreis netto" Feld muss befüllt werden, weil den es der NoVA-Rechner beim Aufruf als Bruttopreis einliest.

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Bei Kurzzulassungen entsteht die NoVA-Pflicht bei Beendigung des begünstigten Verwendungszwecks (z.B. Verkauf an einen Kunden), spätestens jedoch mit dem Tag, an dem das Kraftfahrzeug länger als drei Monate zugelassen wurde.

Ab wann die Kurzulassung Nova Pflichtig NoVA-pflichtig ist, kann man aus dem Feld "NoVa pflichtig NoVA fällig ab" herauslesen.

Die Initialbefüllung erfolgt mit Anmeldedatum + Erhöhung um die "Frist für Nova-Fälligkeit in Monaten", die in der Fahrzeughandelsmoduloptionen zu definieren ist.

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  • Findet der Verkauf des angemeldeten Fahrzeugs nach dem Ablauf der Frist statt, darf keine NoVA mehr mit dem Auftrag abgeführt werden, da diese bereits mit der Kurzzulassung abgeführt wurde. In dem Fall wird im Auftrag im Karteireiter „Fahrzeughandel" beim Geschäftsfall automatisch die „Art" → „4 – Kurzzulassung (Nova bereits abgeführt)" ausgewählt.



    Bei dieser Option werden dann auch automatisch die entsprechenden NoVA-Felder deaktiviert und der Text-Code auf „KZL" gesetzt.



    Dadurch wird dann auf der Rechnung die folgende Text-Info angedruckt: „Die Normverbrauchsabgabe wurde bereits ordnungsgemäß abgeführt."

  • Wird das angemeldete Fahrzeug innerhalb der Fahrzeuganmeldung und NoVa-Frist verkauft, wird in dem Fall die Art auf „0 – Standard" gesetzt und die NoVA wird somit mit dem Auftrag abgeführt . (Die Nova aus der KZL wird automatisch storniert).

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Die Einstellungen der FiBu-Konten für Kurzzulassungen sind gleich wie für alle anderen Geschäftsfälle zu handhaben.
Es gibt lediglich eine Einstellung in den „Moduloptionen" ? „Kommunikation", um ein Sollkonto für die NoVAverbuchung NoVA-Verbuchung bei Kurzzulassungen zu hinterlegen:

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Die NoVA-Liste wurde um die Kurzzulassungen erweitert.
Wird das angemeldete Fahrzeug innerhalb der Fahrzeuganmeldung und NoVa-Frist verkauft (NoVA-Abführung über Auftrag), so würde das wie folgt auf der NoVA-Liste aussehen:

Info
titleHinweis:

Die Das Kurzzulassungs-Storno wird in diesem Fall automatisch beim Fakturieren erzeugt.
Würde das Fahrzeug in einem anderen Monat verkauft und somit die NoVA mit der Kurzzulassung abgeführt werden, würde man natürlich nur den "Kurzzulassungs-Eintrag" in der NoVA-Liste sehen.

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In der NoVA-Kurzzulassungsvergleichsliste scheinen alle Fahrzeuge auf, die mit der „Art" „4 – NoVA bereits abgeführt" verkauft wurden, sprich, alle Fahrzeuge deren NoVA bereits mit der Kurzzulassungsanmeldung abgeführt wurdewurden.
Diese Liste dient hauptsächlich dem Vergleich zwischen Schätzpreis und dem tatsächlichen Verkaufspreis.

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Bei Erfassung einer Kurz-/Tageszulassung:
Der abgeführte NoVA-Betrag wird nach Speicherung des Anmeldungssatzes mit dem definierten Ertragsrechnungscode als Aufwand am Fzg. sichtbar, auch schon in der Vorkalkulation:

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Storno einer Kurz-/Tageszulassung in der Fzg-Anmeldung:
Der stornierte NoVA-Betrag wird nach der Stornierung mit dem definierten Ertragsrechnungscode als negativer Aufwand am Fzg. sichtbar, auch schon in der Vorkalkulation.

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Verkauf des Fahrzeugs innerhalb der Fahrzeuganmeldung und NoVa-Frist:
Der stornierte NoVA-Betrag wird nach der Fahrzeugfaktura mit einem definierten Ertragsrechnungscode als negativer Aufwand in der Ertragsrechnung sichtbar.

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Verkauf des Fahrzeugs nach dem Ablauf der Frist:
Die abgeführte NoVA wird nur mehr als sonstiger Aufwand und nicht mehr als Position in der Ertragsrechnung angezeigt. (=> NoVA wird nicht auf der Vorkalkulation angezeigt)

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